Denkmalschutz – Kriterien, Immobilien & die Denkmalschutzbehörde

Denkmalschutz – Ein Denkmalschutz ist ein gesetzlich festgelegter Schutz eines Gebäudes, der aufgrund von bestimmten Kriterien vergeben wird. Diese sind neben dem Alter, die Architektur oder die historische Bedeutung. Ab wann eine Immobilie denkmalgeschützt ist, ist manchmal nicht direkt nachvollziehbar, deswegen sollten sie sich als Käufer eines potenziell denkmalgeschützten Hauses immer vorab beim Bauamt über den jeweiligen Status erkundigen. Sollten sie der neue Besitzer der Immobilie werden, sollte ihnen klar sein,  dass sie sich jede bauliche Änderung oder Sanierung prüfen und genehmigen lassen müssen. Der Denkmalschutz ist mit Verpflichtungen verbunden, wie die Instandhaltung des Denkmals oder des Gebäudes. Diese Pflichten übernehmen sie, sobald sie die Immobilie kaufen. Dabei sollten sie aber auch bedenken, dass sie für den Erhalt des Denkmalgeschützten Objektes eine Förderung von der KFW oder der deutschen Stiftung Denkmalschutz beantragen können. Die Instandhaltung wird in jedem Fall durch die zuständige Denkmalschutzbehörde kontrolliert. Aufheben lässt sich der Denkmalschutz nur wenn sie der Behörde triftige Gründe liefern können, weshalb die Immobilie nicht mehr erhaltenswert ist. Die genauen Kriterien für einen Denkmalschutz variieren von Bundesland zu Bundesland. In NRW beispielsweise sind die Auflagen andere als in Bayern oder Sachsen. Sollten sie englischen Käufern über den Denkmalschutz einer Immobilie aufklären wollen ist es hilfreich zu wissen, dass Denkmalschutz auf Englisch “preservation order” bedeutet.

Denkmalschutz im Überblick

  • gesetzlich festgelegter Schutz eines Gebäudes
  • Denkmalschutz verpflichtet zur Instandhaltung
  • Denkmalschutzbehörde kontrolliert Instandhaltung
  • Förderung der KFW oder deutschen Stiftung Denkmalschutz möglich
  • auf Englisch – “preservation order”

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