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Maklerverträge kündigen – Das müssen Sie beachten

Sie haben einen Immobilienmakler beauftragt und möchten den Vertrag kündigen? Dann beachten Sie, dass es je nach Vertragsform zu Kündigungsfristen kommen kann. Generell sollten Sie wissen, dass Sie einen bestehenden Vertrag zur Vermakelung oder zur Suche nach Immobilien jederzeit kündigen können, sollte die Leistung nicht mehr benötigt werden oder sollte der Maklervertrag unwirksame Klauseln enthalten. Haben Sie einen Vertrag mit einer festen Laufzeit geschlossen, sind Sie im Rahmen der Kündigung an eine Frist von einem Monat nach Laufzeitende gebunden.

Ausgenommen sind Verträge, die keine automatische Verlängerung der Laufzeit beinhalten. Diese laufen automatisch aus und bedürfen keiner Kündigung durch Sie als Vertragspartner. Bei IHV prüfen wir Ihren Maklervertrag gerne und unterstützen Sie dabei, richtig zu kündigen und sich vor einer Schadenersatzforderung zu schützen.

Kündigung nur bei rechtmäßigen Maklerverträgen nötig

Wenn Sie über eine Kündigung nachdenken, sollten Sie sich zuerst über die Rechtmäßigkeit des Vertrags in Kenntnis setzen. Denn: Nur wenn der Vertrag gültig ist und daher über eine rechtmäßige Vertragsbindung verfügt, ist eine Kündigung nötig und möglich. Anderenfalls brauchen Sie die Vereinbarung nicht kündigen, da Sie keinen gültigen Vertrag abgeschlossen haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie einen Makler nur mündlich beauftragt haben. Generell sind Maklerverträge nur gültig, wenn sie schriftlich geschlossen und mit allen vertragsrelevanten Daten erstellt und von beiden Parteien unterzeichnet wurden.

Grundsätzlich muss jeder Maklervertrag eine Widerrufsbelehrung, Informationen zur Kostenpflicht und zum Kostenumfang der Leistungen, die Identität und Gewerbeerlaubnis des Maklers nach §34c, sowie die wesentlichen Details der vertraglichen Vereinbarung enthalten. Haben Sie den Vertrag rechtmäßig geschlossen und eine Kündigung ist erwünscht, sind Sie an die vertraglichen Fristen gebunden oder können außerordentlich kündigen, wenn diese Maßnahme auf gewichtigen Gründen beruht.

§ 34c – Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, Verordnungsermächtigung
(1) Wer gewerbsmäßig
1. den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
2. den Abschluss von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1, vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
3. Bauvorhaben
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Besonderheit: Außerordentliche Kündigung – Tipps

Vergleichen Sie die Leistungen verschiedener Immobilienmakler und wählen Ihren Vertragspartner mit Bedacht aus. Wenn Sie bereits vor Vertragsabschluss sorgfältig vorgehen, wird der Bedarf einer außerordentlichen Kündigung im Regelfall nicht entstehen.

Bei IHV bieten wir Ihnen eine kernkompetente Betreuung und professionelle Leistungen, die Ihren Hausverkauf oder Hauskauf beschleunigen und zum Erfolg führen. Außerordentliche Kündigungsgründe wie eine Pflicht- oder Vertragsverletzung von Seiten des Maklers oder ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis sind bei seriösen Immobilienmaklern auszuschließen. Als erfahrene Online Immobilienmakler sind wir bei IHV für Sie tätig und gewährleisten Ihnen eine Vertragsabwicklung, mit der Sie vom ersten Moment bis zur Auftragserfüllung ohne Einschränkung zufrieden sind. Unsere Kunden werden rundum bestens beraten und vertrauen auf Leistungen, die im Full Service überzeugen.

Makler Vertrag: Tipps und Hilfe

Sie möchten ein Haus verkaufen oder eine Wohnung verkaufen, haben keine Erfahrung auf dem Immobilienmarkt und wollen Fehler unbedingt vermeiden? Dann sind Sie mit den umfassenden Leistungen eines Maklers gut beraten und vereinfachen sich den zeitintensiven und komplexen Verkauf Ihres Wohneigentums. Wenn Sie einen Makler beauftragen, müssen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie nicht in Ihren Zeitplan einkalkulieren, da alle Aufgaben direkt von Ihrem Immobilienmakler übernommen und in Ihrem Sinne ausgeführt werden. Mit IHV entscheiden Sie sich für Makler, die Sie mit langjähriger Erfahrung und Expertise beim Verkauf und auf der Suche von Häusern, Wohnungen, Grundstücken und Gewerbeimmobilien betreuen.

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