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Hausverkauf – Hohe Steuerbelastungen vermeiden

Eine fehlerhafte Herangehensweise beim Verkauf Ihres Hauses kann zu hohen Steuerbelastungen führen. Wird der Gewinn aus dem Hausverkauf als zu versteuerndes Einkommen gewertet, sind Sie zur Entrichtung einer Spekulationssteuer verpflichtet.

Wir beraten Sie bei IHV, wie Sie die Steuer umgehen und den Verkauf Ihres Hauses so vornehmen können, dass keine Spekulationssteuer an das Finanzamt anfällt. Bei Häusern, die zur Kapitalanlage angeschafft wurden und durch Vermietung Rendite erzielten, ist ein Verkauf ohne Spekulationssteuer nur möglich, wenn Sie das Haus seit mindestens 10 Jahren besitzen. Bei privat genutzten Immobilien hingegen können Sie den Verkaufserlös steuerfrei vereinnahmen, sofern Sie die nun folgenden Kriterien erfüllen.

Steuerliche Sonderregelung bei selbst bewohnten Immobilien

Die Spekulationsfrist bei Immobilien beläuft sich auf einen Zeitraum von 10 Jahren. Als Selbstnutzer unterliegen Sie dieser Fristbindung nicht, so dass Sie auch vor Ablauf der Spekulationsfrist verkaufen und keine Steuer entrichten müssen. Die Grundlage für einen steuerfreien Verkauf basiert auf der teilweisen oder vollständigen Eigennutzung zu Wohnzwecken. Als beste Voraussetzung für einen spekulationssteuerfreien Verkauf des Hauses haben Sie, wenn Sie die Immobilie seit dem Bau- oder Kaufzeitpunkt mit Ihrer Familie bewohnen. Ebenfalls steuerfrei verkaufen Sie, wenn Sie die Selbstnutzung mindestens im Verkaufsjahr und den beiden vorangehenden Kalenderjahren nachweisen können. Diesen Vorteil erhalten Sie für Ihr Haus, aber auch für Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze. Nicht möglich ist ein steuerfreier Verkauf unbebauter Grundstücke. Einen Nachweis zur Nutzung für Wohnzwecke können Sie nicht erbringen, da ein unbebautes Grundstück keine Möglichkeit zum Wohnen gibt und somit keine Basis für die Selbstnutzung im Sinne der Steuerfreiheit darstellt.

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Steuern sparen? IHV unterstützt Sie beim Haus verkaufen mit Steuerersparnis!

Bei IhrHausverkauf.de empfehlen wir Ihnen, die Veräußerung Ihrer Immobilie durch unsere erfahrenen Online Immobilienmakler vornehmen zu lassen. Vor der Beauftragung und Ihrem Vertrag mit uns beraten wir Sie ausführlich, wie Sie Steuern sparen und sich vor der Veranlagung einer Spekulationssteuer schützen können. Besonders heikel wird es bei einem Haus, das Sie geerbt und mit dem Sie die Spekulationsfrist des Erblassers übernommen haben. Sie sollten sich vor dem Verkauf eines Hauses grundsätzlich über mögliche Steuern und die Chance zur Steuerbefreiung oder Steuerersparnis informieren. Damit Sie nicht nur zum bestmöglichen Preis verkaufen, sondern den Erlös aus dem Hausverkauf auch frei und ohne Forderung vom Finanzamt verfügen können, raten wir Ihnen zu einer professionellen Realisierung Ihres Vorhabens. Mit IHV vertrauen Sie auf Immobilienmakler, die sich im Steuerrecht auskennen und die einen steuerfreien Verkauf in Ihrem Auftrag realisieren.

Weitere wichtige Informationen:

Es gibt verschiedene Gründe, die Sie über den Verkauf einer Immobilie nachdenken lassen. Viele unserer Kunden besitzen bereits ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, wenn sie ihr Elternhaus erben und wissen nicht, wie sie jetzt mit dem Erbe umgehen sollen. Stehen Sie vor dieser Frage oder haben einen anderen Grund für den Hausverkauf? Unsere professionellen Online Immobilienmakler unterstützen Sie und helfen dabei, den besten Preis für die Immobilie zu erzielen und im Verlauf des Verkaufs keine langen Wartezeiten auf die Agenda zu setzen. Während Sie als alleiniger Eigentümer auch privat verkaufen können, stellen ein Haus oder eine Wohnung im Besitz einer Erbengemeinschaft vor größere Herausforderungen.

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