Erben

Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer – Die wichtigsten Regelungen

Für viele Erben sind Trauer, Freude und Sorge eng miteinander verknüpft. Wenn Sie ein Haus erben, ist dieser Prozess immer an einen schmerzlichen, emotionalen Verlust gekoppelt. Nach einiger Zeit breitet sich eine leichte Freude aus und Ihnen wird bewusst, dass Sie Hausbesitzer sind. Gleichzeitig kommt die Sorge, dass das Finanzamt Erbschaftssteuer von Ihnen einfordert und Sie diesen Betrag nur zahlen können, wenn Sie das Haus verkaufen.

Wir bei IHV können Sie beruhigen. Sie haben einen Freibetrag, unter dem generell keine Erbschaftssteuer anfällt. Die Höhe dieses Betrags richtet sich nach Ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Ehepartner können Immobilien bis zu 500.000 Euro, Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Damit Sie auch keine Spekulationssteuer zahlen, sollten Sie bei vor weniger als 10 Jahren erworbenen Immobilien überlegen, ob Sie das geerbte Haus selbst bewohnen möchten.

Erbschaftssteuer berechnet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie

Die Berechnung der Erbschaftssteuer lässt sich am besten an einem Beispiel erklären. Haben Sie eine Immobilie mit einem errechneten Verkehrswert von 300.000 Euro von Ihren Eltern geerbt, zahlen Sie generell keine Erbschaftssteuer. Gleiches gilt auch, wenn das Haus in Form einer Schenkung zu Lebzeiten der Eltern auf Sie übertragen wird. Da Ihr Freibetrag 400.000 Euro beträgt, können Sie zusätzlich zum Haus noch 100.000 Euro in bar oder in anderen Vermögenswerten erben und müssen ebenfalls keine Erbschaftssteuer entrichten.

Wenn Sie die geerbte Immobilie selbst bewohnen möchten, muss generell keine Erbschaftssteuer gezahlt werden. Anhand des Verkehrswertes, den wir auch bei geplanter Eigennutzung gerne für Sie errechnen, erfahren Sie, wie viel Geld Sie durch die selbstständige Nutzung des Hauses oder der Wohnung sparen. Beim steuerfreien Erbe mit Fokus auf die Selbstnutzung der Immobilie gibt es eine Besonderheit. Erbschaftssteuerfrei können Sie nur erben, wenn es sich um eine nicht vermietete Immobilie mit einer Wohnfläche von unter 200 Quadratmetern handelt.

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Wer muss wann Erbschaftssteuer zahlen? IHV berät Immobilienerben!

Verlassen Sie sich im Bezug auf die Erbschaftssteuer nicht auf das Finanzamt. Bei IhrHausverkauf.de beraten wir Sie umfassend und zeigen Ihnen, wie Sie Erbschaftssteuer sparen und welche Möglichkeiten Sie in Erwägung ziehen können. Besonders bei renovierungs- und modernisierungsbedürftigen Immobilien gibt es einige Chancen, auch bei höheren Verkehrswerten keine Erbschaftssteuer zu zahlen. Wir möchten Ihnen bei IHV dringend ans Herz legen, bei Inakzeptanz Ihrer Verkehrswertermittlung von Seiten des Finanzamtes in Widerspruch zu gehen und den Realwert Ihrer geerbten Immobilie nicht vom Fiskus schätzen zu lassen. Das Finanzamt wird grundsätzlich versuchen, Erbschaftssteuer von Ihnen zu fordern. Wir bieten Ihnen die Chance, mit IHV Erbschaftssteuer zu sparen.

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Es gibt verschiedene Gründe, die Sie über den Verkauf einer Immobilie nachdenken lassen. Viele unserer Kunden besitzen bereits ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, wenn sie ihr Elternhaus erben und wissen nicht, wie sie jetzt mit dem Erbe umgehen sollen. Stehen Sie vor dieser Frage oder haben einen anderen Grund für den Hausverkauf? Unsere professionellen Online Immobilienmakler unterstützen Sie und helfen dabei, den besten Preis für die Immobilie zu erzielen und im Verlauf des Verkaufs keine langen Wartezeiten auf die Agenda zu setzen. Während Sie als alleiniger Eigentümer auch privat verkaufen können, stellen ein Haus oder eine Wohnung im Besitz einer Erbengemeinschaft vor größere Herausforderungen. Alles über das Thema Verkaufen.

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