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Erben, Erbschaft & Nachlass

Häuser gehören zu den am häufigsten geerbten und oftmals zu Zweifeln führenden Erbschaften. Als Ehepartner oder Kind eines Erblassers stehen Sie im Erbschaftsfall von einem auf den anderen Tag vor vielen Fragen und Schwierigkeiten. Im einfachsten Fall, wenn Sie ein gemeinsam mit dem Ehepartner angeschafftes Haus erben, möchten Sie es weiter bewohnen. Anders verhält es sich oftmals bei älteren Elternhäusern, wenn die Kinder selbst Immobilieneigentümer sind und die Selbstnutzung aufgrund der Lage, dem Objektzustand oder anderen persönlichen Gründen ausschließen. Erben Geschwister ein Haus zu gleichen Teilen, wird diese Erbfolge als Erbengemeinschaft bezeichnet und geht nicht selten mit größeren Schwierigkeiten durch Uneinigkeit einher.

Wir bei IHV raten Ihnen dazu, sich an unsere erfahrenen Immobilienmakler zu wenden und gemeinsam zu überlegen, wie Sie als Erben fortfahren und welche Vorgehensweise Sie in der Handhabung der geerbten Immobilie wünschen. Mit unserer Beratung und Unterstützung bei geplanten Vermietungen oder Verkäufen können Sie auf Kompetenz vertrauen und sicher sein, dass Sie sich in der bereits emotional schwierigen Situation nicht mit weiteren Schwierigkeiten auseinandersetzen müssen.

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Erbschaft annehmen – Haus verkaufen, selbst nutzen oder vermieten?

Sie haben die Erbschaft angenommen und damit die vollständige Verantwortung für die Immobilie übernommen. Das bedeutet, dass Sie auch jeglichen bestehenden Verbindungen zugestimmt haben. Offene Handwerkerrechnungen, eine Grundschuld oder Hypothek gehören in diesem Fall ebenso zum Erbe wie die Immobilie selbst. Da Sie sich vorab bei IHV beraten lassen haben, haben Sie Klarheit und können nun in Folge den nächsten Schritt gehen.

Es gibt drei Möglichkeiten zum Umgang mit Ihrem Erbe. Sie können das Haus selbst bewohnen, sich für eine Vermietung oder den Verkauf entscheiden. Sind mehrere Erben zu gleichen Teilen Eigentümer, bleibt im Regelfall nur der Verkauf und die Auszahlung des Verkaufserlöses in korrekter Aufteilung an alle Erben. Als Erbe beantragen Sie beim Nachlassgericht einen Erbschein, der Sie zur Einsicht ins Grundbuch und damit zur Kenntnis eventueller Hypotheken und Besonderheiten berechtigt. Sind Sie kein Alleinerbe, können Sie entweder einen gemeinschaftlichen Erbschein oder einen Teilerbschein erhalten. Als Inhaber des Erbscheins haben Sie die Berechtigung, sich als Eigentümer im Grundbuch eintragen zu lassen. Erst jetzt können Sie über die Immobilie entscheiden und abwägen, ob Sie verkaufen, vermieten oder selbst einziehen wollen. Bei IHV beraten und unterstützen wir Erben, die richtige Entscheidung zu treffen und sich für einen professionellen Ablauf aller Handlungen zu entscheiden.

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Haus geerbt? Gehen Sie Schritt für Schritt vor!

Mit dem Antritt des Erbes haben Sie bereits eine wichtige Grundentscheidung getroffen. Als Alleinerbe können Sie ohne Rücksprache überlegen, wie Sie mit dem Haus weiter verfahren. Bei gemeinschaftlichen Erben ist diese Überlegung häufig komplexer, so dass wir im nächsten Punkt noch einmal gezielt auf die Erbengemeinschaft und ihre Besonderheiten eingehen. Wenn Sie als Erbe selbst einziehen und die Immobilie halten möchten, ist nur eine Änderung der Eigentümerschaft im Grundbuch nötig. Fällt der Verkehrswert des Hauses unter den Freibetrag, fallen keine Erbschaftssteuern an. Beim Verkauf sollten Sie genau überlegen, ob es zu einer Spekulationsteuer kommen kann. Beim Erbe von Elternhäusern ist das in der Regel nicht der Fall, da die Eltern länger als 10 Jahre in der Immobilie gelebt haben.

Vor einem Verkauf oder der Vermietung sollten Sie abwägen, ob eine Renovierung erfolgt oder ob Sie das Objekt im aktuellen Zustand anbieten. In den meisten Fällen raten wir bei IHV eher zum Verkauf oder zur Vermietung im Ist-Zustand, so dass Sie zusätzliche Kosten vermeiden können. Die Empfehlung unserer Immobilienmakler erfolgt im Einzelfall und hängt vom Zustand der Immobilie ab.

Komplexität Erbengemeinschaft – Einigkeit steht im Vordergrund!

Im Rahmen einer Erbengemeinschaft steht die Einigkeit über die weitere Verfahrensweise mit der Immobilie im Vordergrund. Keiner der Erben kann allein entscheiden, wenn die Miterben nicht zustimmen und sich beispielsweise gegen einen Verkauf aussprechen. Wenn Sie gemeinsam an uns herantreten und IHV mit dem Verkauf oder der Vermietung der geerbten Immobilie beauftragen, wird vorab der Verkehrswert ermittelt.

Jeder Erbe erhält einen gleichen, beziehungsweise den im Testament vereinbarten Anteil. Bis zum regulären Verkauf handelt es sich bei diesen Beträgen um einen Absprachewert, da der direkte Erlös erst nach Veräußerung der Immobilie bekannt ist. IhrHausverkauf.de empfiehlt Ihnen, sich über den Verkauf zu einigen und auszuschließen, dass Ihre geerbte Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung angeboten und weit unter dem Realwert veräußert wir. Durch unsere langjährige Erfahrung als Immobilienmakler unterstützen wir Erbengemeinschaften beratend und in der gesamten Abwicklung des Immobilienerbes.

IhrHausverkauf.de – Wir sind erfahrene Ansprechpartner für Immobilienerben!

Für viele Erben geht der geerbte Immobilienbesitz mit vielen Herausforderungen und Fragen einher. IHV berät Sie umfassend und unterstützt Sie dabei, die richtige Entscheidung zu treffen und beim Verkauf des Immobilienerbes keinen Fehler zu begehen. Sie sind als Erbe in einer emotional schwierigen Lage, in der klare Entscheidungen oftmals unmöglich sind. Wenn Sie sich auf unsere Online Immobilienmakler verlassen, vertrauen Sie auf eine professionelle Abwicklung und stehen den komplexen Entscheidungen und Anforderungen nicht allein gegenüber.

Weitere Informationen:

Einziehen

Der reguläre Ablauf bei geerbten Immobilien sieht den Selbsteinzug eher selten vor. Wer selbst ein Haus besitzt, wird im Regelfall nicht über die Eigennutzung des Elternhauses oder einer anderweitig geerbten Immobilie nachdenken. Auch bei Erbengemeinschaften ist es schwierig, wenn Sie einziehen möchten und die anderen Erben auszahlen müssen. Dennoch sollten Sie diese Möglichkeit nicht gänzlich außer Acht lassen, da sich aus dem Selbsteinzug vor allem bei Häusern innerhalb der Spekulationsfrist ein Vorteil ergibt. Wir bei IHV beraten Sie gerne und erläutern Ihnen, wann ein Selbsteinzug lohnt und welche Faktoren Sie in diesem Fall beachten müssen. Mehr Informationen zum Einziehen.

Erbauseinandersetzung

In Gemeinschaft geerbte Immobilien stellen beim Verkauf eine besondere Schwierigkeit dar. Im Rahmen einer Erbengemeinschaft bestehen im Grundbuch mehrere Eigentümer. Dieser Umstand wirkt sich nachteilig auf das Interesse potenzieller Käufer aus und erschwert die Verkaufsabwicklung. Es gibt eine Lösung, um die Abwicklung zu vereinfachen und gleichzeitig für eine klare Richtlinie aller gleichberechtigten Erben zu sorgen. Die Erbauseinandersetzung bezeichnet die Auflösung einer Erbengemeinschaft, die anhand klarer vertraglicher Regelungen vorgenommen wird und formungebunden ist. IHV berät Erbengemeinschaften zur Erbauseinandersetzung und den Vorteilen, die sich dadurch im Hausverkauf, in der Vermietung und in der Eigennutzung ergeben. Alles über die Erbauseinandersetzung.

Erbengemeinschaft

Aus der Praxis ist bekannt, dass sich eine Erbengemeinschaft eher selten einig ist. Doch aus der Uneinigkeit und offenen Streitigkeiten im Bezug auf ein Immobilienerbe entstehen Verluste, die Sie mit Umsichtigkeit vermeiden können. Vermeiden Sie Konflikte um den Nachlass, in dem Sie sich von unseren Online Immobilienmaklern bei IHV beraten lassen und mit unserer Unterstützung den besten Weg finden. Sieht es das Testament nicht anders vor, sind alle Miterben zu gleichen Teilen berechtigt und verpflichtet. Das bedeutet, dass ein Verkauf oftmals die beste Lösung ist und Ihnen die Möglichkeit verschafft, den erzielten Erlös aus dem Nachlass unter allen Miterben aufzuteilen und so der Problematik eines Erbschaftsstreits aus dem Weg zu gehen. Wenn wir für Sie tätig werden, legen wir zuerst den Verkehrswert fest und ermitteln, ob der Nachlass mit Altlasten und auf Sie zukommenden finanziellen Verbindlichkeiten behaftet ist. Erfahren Sie mehr über die Erbengemeinschaft.

Erbschaftssteuer

Für viele Erben sind Trauer, Freude und Sorge eng miteinander verknüpft. Wenn Sie ein Haus erben, ist dieser Prozess immer an einen schmerzlichen, emotionalen Verlust gekoppelt. Nach einiger Zeit breitet sich eine leichte Freude aus und Ihnen wird bewusst, dass Sie Hausbesitzer sind. Gleichzeitig kommt die Sorge, dass das Finanzamt Erbschaftssteuer von Ihnen einfordert und Sie diesen Betrag nur zahlen können, wenn Sie das Haus verkaufen. Wir bei IHV können Sie beruhigen. Sie haben einen Freibetrag, unter dem generell keine Erbschaftssteuer anfällt. Die Höhe dieses Betrags richtet sich nach Ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Ehepartner können Immobilien bis zu 500.000 Euro, Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Damit Sie auch keine Spekulationssteuer zahlen, sollten Sie bei vor weniger als 10 Jahren erworbenen Immobilien überlegen, ob Sie das geerbte Haus selbst bewohnen möchten. Alles über die Erbschaftssteuer.

Erbschein

Sie sind testamentarisch als Alleinerbe des Elternhauses eingetragen. Ist das Testament notariell beglaubigt und rechtsgültig, wird Ihr Erbe nicht angezweifelt. Dennoch stehen Sie ohne einen zusätzlichen Erbschein spätestens dann vor einem Problem, wenn Sie durch die Berichtigung im Grundbuch zum Eigentümer der Immobilie werden und diese beispielsweise weiter verkaufen möchten. Sie sollten, unabhängig vom Testament einen Erbschein ausstellen lassen und sich damit beim Erbe von Häusern oder Wohnungen absichern. Alles über den Erbschein.

Haus

Nach langer Überlegung haben Sie sich zum Verkauf Ihres Hauses entschlossen. Sie haben verschiedene Möglichkeiten abgewogen und sind zu dem Schluss gekommen, dass der Hausverkauf die einzige richtige Lösung für Sie ist. Nun ist nicht nur guter Rat, sondern auch ein Fehler im Ablauf teuer. Bei IHV beraten wir Sie ausführlich und stellen Ihnen eine Checkliste zur Verfügung, anhand der Sie vorab in Erfahrung bringen, worauf Sie beim Hausverkauf achten müssen. Die Vorbereitungsphase entscheidet maßgeblich darüber, ob Sie den gewünschten Angebotspreis erzielen. Gerne führen wir bei IHV den Hausverkauf für Sie durch und vermakeln Ihre Immobilie zum besten, anhand des Verkehrswert ermittelten Preis. Im Gegensatz zum Verkauf von Privat sparen Sie viel Zeit und schließen die Fallstricke beim Immobilienverkauf aus. Mehr Informationen zum Haus.

Verkaufen

Das Erbe einer Immobilie geht mit einer hohen Verantwortung einher. Vorab sind einige Fragen bezüglich Ihrer Erbschaft und der Eigentümerschaft zu klären. Sind Sie Alleinerbe des Objekts, können Sie eigenständig über einen Verkauf entscheiden. Anders verhält es sich, wenn es Miterben gibt, die vielleicht nicht verkaufen möchten. Ehe wir bei IHV für Sie verkaufen können, müssen die Eigentumsverhältnisse und Rechte an der Immobilie geklärt sein. Auch in diesem Punkt können Sie sich auf uns verlassen und in einer Beratung erfahren, was Sie vor dem Verkauf beachten müssen. Mit unserer Erfahrung und Marktkenntnis verkaufen Sie Immobilien zum besten Preis und schließen aus, dass Sie den mentalen Wert eines geerbten Objekts in den Vordergrund stellen und auf eine realistische Verkehrswertermittlung verzichten. Alles über das Verkaufen.

Wohnung

Nicht nur Häuser, sondern auch Eigentumswohnungen werden immer häufiger vererbt. Das Erbe einer Wohnung ist durch verschiedene Besonderheiten komplexer, als es bei Häusern der Fall ist. Auch als Wohnungserbe sind Sie gut beraten, wenn Sie sich für unsere versierten Online Immobilienmakler entscheiden. Wir beraten Sie über die Möglichkeiten durch den Verkauf oder eine Vermietung und weisen Sie darauf hin, was Sie im Bezug auf die anderen Eigentümer im Haus beachten müssen. In Ihrer emotional und psychisch belasteten Situation als Erbe, müssen Sie sich nicht mit den Schwierigkeiten des Wohnungsverkaufs und der Beschaffung von Dokumenten beschäftigen. Diese Aufgaben übernehmen wir in Ihrem Auftrag und sorgen dafür, dass die Wohnung zeitnah einen neuen Eigentümer findet. Erfahre mehr über die Wohnung.

Vorerbe und Nacherbe

Der Erblasser ist in der Festlegung der Erben frei und kann daher sein Vermögen in zeitlicher Versetzung an mehrere Personen übertragen. Der Nacherbe erhält demnach sein Erbe erst, nachdem eine andere Person, in diesem Falle der Vorerbe, geerbt hat. Der Erblasser kann beispielsweise einen Anlass oder einen Zeitpunkt für den Eintritt der Nacherbfolge wählen, beispielsweise die Volljährigkeit oder das Bestehen der Meisterprüfung. Der Vor- und der Nacherbe sind beide Rechtsnachfolger des Erblassers, bilden aber keine Erbengemeinschaft, in der sie gleichzeitig erben würden, sondern erben aufgrund der Veranlassung des Erblassers zeitlich versetzt. Der Nacherbe hat ein Anwartschaftsrecht auf die Nacherbschaft und somit verfällt im Eintreten der Nacherbfolge das Erbe des Vorerben, dieser hört auf Erbe zu sein, und die Erbschaft fällt dem Nacherben an. Erfahre mehr über die Vorerb- und Nacherbschaft.

Teilungsversteigerung in Erbengemeinschaften

Die Teilversteigerung ist eine besondere Variante der Zwangsversteigerung und wird angewendet, wenn mehrere Personen Eigentum an einer Sache haben. Hierbei handelt es sich oft um ein Grundstück oder eine Immobilie, die versteigert und der Erlös unter den Eigentümern aufgeteilt wird. Diese Situation tritt häufig in Erbengemeinschaften auf, in deren Nachlass eine Immobilie oder ein Grundstück zu finden sind. Die Erben teilen sich in einer Erbengemeinschaft das Eigentum an den Nachlassgegenständen. Jeder kann demnach über seinen Anteil selbst verfügen, über die gesamte Sache jedoch nur in Übereinstimmung mit den Anderen. Alles über die Teilungsversteigerung.

Schulden vererben

Ein Erbe bedeutet nicht in erster Linie Reichtum und neue Besitztümer. Eine Erbschaft ist häufig mit Schulden belastet und bedeutet für die Erben eine hohe Verantwortung. Die Erben übernehmen nach dem Tod nicht nur das Vermögen, sondern auch die Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Gehören hierzu Schulden, haften die Erben auch mit ihrem privaten Vermögen dafür. Kommt es zu einem Erbschaftsfall, sollte das Erbe genauestens geprüft und auf Schulden untersucht werden. Erfahre mehr über Schulden vererben.

Erbausschlagung

Der Nachlass kann von jedem Erben ausgeschlagen werden. Dies wird besonders wichtig, wenn das Erbe überschuldet ist, oder beispielsweise baufällige Immobilien zum Erbe gehören. Eine Ausschlagung benötigt jedoch gewisse Formen und Fristen, die zwingend einzuhalten sind. Genaue Informationen über die Vermögensgegenstände und Schulden des Erblassers sind daher enorm wichtig. Die richtige Beratung ist einem solchen Fall das A und O zum Erfolg. Alles über die Erbausschlagung.

Erben ohne Testament

Das Erbrecht tritt in Kraft, wenn kein Testament vorhanden ist. Dieses regelt, wer nach einem Todesfall das Vermögen des Verstorbenen erhält und wie dies geschieht. Es kann zur Bildung von Erbengemeinschaften bei mehreren Erben kommen und der Nachlass geht in den Besitz dieser über. Erbengemeinschaften bilden sich automatisch nach dem Tod des Erblassers, wenn mehrere Erben vorhanden sind. Diese müssen den Nachlass anschließend untereinander Aufteilen und gemeinsam Entscheidungen über Erbgegenstände, wie Immobilien treffen. Wer selber entscheiden möchte, welche Angehörigen welche Besitzgegenstände erben, sollte ein Testmant aufsetzen und alles genau regeln. Erfahre mehr über das Erben ohne Testament.

Der Pflichtteil des Erbes

Der Pflichtteil ist ein wichtiges Thema für enterbte Verwandte, denn diese haben dennoch bestimmte Ansprüche auf das Erbe. Um dieses richtig einzufordern und die Formalien zu erfüllen ist jedoch einiges zu beachten. Der Anteil hängt dabei stets von den anderen Erben und der Höhe des Nachlasses ab. Lesen Sie jetzt mehr zum Thema Pflichtteil des Erbes.

Die Freibeträge beim Erbe

Damit die Erben vor einer finanziellen großen Belastung geschützt werden, gelten je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedliche Steuersätze und Freibeträge. Diese Freibeträge beinhalten verschiedene Dinge, die nicht versteuert werden müssen, damit die Erben besonders bei einem großen Nachlass nicht das meiste als Steuern abgeben müssen. Alles zum Thema Freibeträge!

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