Scheidung

Haus halten

Haus halten bei Scheidung

Bei Familien mit Kindern steht die Haushaltung im Falle einer Scheidung oftmals bis oben auf der Agenda. Der Partner, bei dem die Kinder verbleiben, bleibt in vielen Fällen im Haus. Damit die Kinder in ihrem vertrauten Umfeld bleiben können und durch die Scheidung nicht noch zusätzlich belastet werden, erweist sich diese Möglichkeit als beste Lösung. Doch ist der Wunsch zum Haus halten natürlich an die jeweilige finanzielle Lage und an getroffene Vereinbarungen gekoppelt.

Bei IHV unterstützen wir Sie gerne und helfen Ihnen dabei, Klarheit zu schaffen und eine Möglichkeit zu finden, das Haus halten und dabei die Verbindlichkeiten gegenüber Ihrem ehemaligen Partner einhalten zu können.

Welche Kosten entstehen, wenn Sie Ihr Haus nach einer Scheidung halten möchten?

Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass Sie Ihr Haus nur halten können, wenn Sie die laufenden Kosten für Ihre Immobilie tilgen können. Je nach Ausgangslage kann die Tilgung des Darlehens eine ebenfalls wichtige Rolle spielen und darüber entscheiden, ob Sie Ihr Haus halten können oder ob ein Verkauf die bessere Lösung ist.

Wir beraten Sie gerne zu der Möglichkeit, trotz Scheidung beide Eigentümer der Immobilie zu bleiben und klare Verwaltungs- und Finanzübereinkünfte zu treffen. Neben der gemeinsamen Eigentümerschaft gibt es natürlich auch die Möglichkeit, dass ein Partner das Haus behält und den anderen Partner auszahlt. Um die Kosten zu überschauen und vor Ihnen liegende Schwierigkeiten zu umgehen, sollten Sie die dauerhaften Kosten, sowie eventuelle Finanzierungs- und Auszahlungskosten errechnen und Ihrem Einkommen gegenüberstellen.

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Problematik Teilversteigerung – wenn nur ein Partner das Haus halten möchte

Eine große Schwierigkeit ergibt sich, wenn ein Partner das Haus behalten und der andere Partner die Immobilie verkaufen möchte. Möchten Sie Ihren Hausanteil ohne die Einwilligung des anderen Partners versteigern, ist nur eine Teilversteigerung Ihres eigenen Anteils möglich. Von dieser Methode können Sie Gebrauch machen, wenn Sie bereits geschieden und uneinig über Ihr gemeinsam angeschafftes Haus sind. Möchten Sie Ihr Haus halten und sich vor unnötigen Strapazen bewahren, stehen wir Ihnen bei IhrHausverkauf.de gerne beratend und unterstützend zur Seite.

Im Falle einer Scheidung sollten Sie Risiken generell ausschließen und sich dafür entscheiden, unsere erfahrenen Immobilienmakler zu beauftragen. Wir finden gemeinsam mit Ihnen und anhand Ihrer Vorstellungen eine Lösung, die unnötige Streitigkeiten vermeiden und Sie eine für beide Parteien zufriedenstellende Lösung finden lässt. IHV ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Haus trotz Scheidung halten und einen Verkauf vermeiden wollen.

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Verkaufen

Es gibt verschiedene Gründe, die Sie über den Verkauf einer Immobilie nachdenken lassen. Viele unserer Kunden besitzen bereits ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, wenn sie ihr Elternhaus erben und wissen nicht, wie sie jetzt mit dem Erbe umgehen sollen. Stehen Sie vor dieser Frage oder haben einen anderen Grund für den Hausverkauf? Unsere professionellen Online Immobilienmakler unterstützen Sie und helfen dabei, den besten Preis für die Immobilie zu erzielen und im Verlauf des Verkaufs keine langen Wartezeiten auf die Agenda zu setzen. Während Sie als alleiniger Eigentümer auch privat verkaufen können, stellen ein Haus oder eine Wohnung im Besitz einer Erbengemeinschaft vor größere Herausforderungen. Alles über das Thema Verkaufen.

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