Steuern

Kosten

Der eigentliche Kaufpreis Ihrer Immobilie sind nicht die einzigen Kosten, die Sie beim Hauskauf bedenken müssen. Zusätzlich zum Anschaffungspreis des Hauses sind Kaufnebenkosten zu entrichten. Diese variieren je nach Angebotspreis und betragen im Regelfall zwischen 13 und 15 Prozent des Kaufpreises. In den Kaufnebenkosten sind die Grunderwerbssteuer, die Maklergebühr, die Notarkosten und die Gebühr für den Grundbucheintrag enthalten. Beachten Sie, dass es sich bei der Grunderwerbssteuer nicht um eine mit der Grundsteuer identische Position handelt, denn die Grundsteuer für Ihre Immobilie zahlen Sie nachträglich und als wiederkehrende Verbindlichkeit an die Gemeinde. Um Ihre Finanzierung und den Hauskauf selbst solide und kostendeckend zu planen, sollten Sie sich im Vorfeld über alle Kaufnebenkosten und deren Zahlungsziel in der Kaufphase in Kenntnis setzen. Bei IHV helfen wir Ihnen gerne und beraten Sie zu den zusätzlich zum Kaufpreis anfallenden Kosten und Steuern. Die Kaufnebenkosten sind von Ihnen selbst zu entrichten, so dass sie nicht über den Hauskredit finanziert werden. Um Ihren Eigenkapitaleinsatz präzise zu kalkulieren, müssen Sie daher die Nebenkosten vom vorhandenen Budget abziehen und für eine solide Finanzierung anschließend immer noch mindestens 20 Prozent Eigenkapital verfügen.

Die Grunderwerbsteuer – ein großer Posten in den Kaufnebenkosten

Ein nicht zu unterschätzender Betrag in den Kaufnebenkosten wird durch die Grunderwerbssteuer geschaffen. Diese variiert nach Region und kann bis zu 6,5 Prozent ausmachen. Der prozentuale Anteil wird am Hauspreis orientiert, so dass Sie für eine teurere Immobilie automatisch auch mehr Grunderwerbssteuer zahlen. Seitdem die Bundesländer ein Mitspracherecht bei der Vereinnahmung der Grunderwerbssteuer haben, ist der Betrag von ehemals 3,5 Prozent in vielen Regionen um bis zu 3 Prozent gestiegen, wodurch sich die Gesamtkosten beim Hauskauf verteuern. Im Rahmen der Kaufabwicklung zahlen Sie die Grunderwerbssteuer, sobald der Kaufvertrag notariell geschlossen und damit rechtskräftig geworden ist. Um den nächsten Schritt, die Eintragung ins Grundbuch vorzunehmen, benötigen Sie den Nachweis über die ans Finanzamt entrichtete Grunderwerbsteuer. Die darüber ausgestellte Bescheinigung ist allgemeinhin als Unbedenklichkeitsnachweis bekannt.

Grunderwerbssteuer sparen: Wie Sie die Nebenkosten senken können

Die Entrichtung der Grunderwerbssteuer ist notwendig und kann nicht gänzlich vermieden werden. Dennoch gibt es verschiedene Optionen, um die steuerliche Belastung und damit die Gesamtkosten beim Immobilienerwerb zu senken. Interessant ist dabei, dass der zu zahlende Betrag innerhalb eines Quadratkilometers um einige Prozent variieren. Wenn Sie beispielsweise eine Immobilie im Bundesland A favorisieren und einen Grunderwerbssteuervergleich zum direkt angrenzenden Bundesland B vornehmen, kann sich hierbei eine Ersparnis von bis zu drei Prozent ergeben. Als zukünftiger Vermieter oder als Immobilienkäufer mit selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit, können Sie die Grunderwerbssteuer im Jahresabschluss steuerlich geltend machen und so für eine Verringerung Ihrer Steuerbelastung sorgen. Kaufen Sie keine Bestandsimmobilie, sondern entscheiden sich für ein unbebautes Grundstück, zahlen Sie generell eine geringere Grunderwerbssteuer als beim Kauf eines Grundstücks mit Bebauung.

Die Maklergebühr, der Grundbucheintrag und die Notarkosten

Insgesamt setzen sich die Kaufnebenkosten aus vier Bereichen zusammen. Neben der Grunderwerbssteuer zahlt der Käufer einer Immobilie die Gebühr für den Immobilienmakler, die Kosten für den Notar und den Grundbucheintrag. Auch die Gebühren für die Leistung des Immobilienmaklers hängt vom Kaufpreis der Immobilie ab und wird in Prozent berechnet. Hier sind Spielräume zwischen knapp 3 und 7 Prozent möglich. In den angegebenen Nebenkosten sind lediglich die Nettobeträge für diese Gebühren errechnet, so dass Sie generell mit einer weiteren Kostenanhebung um 19 Prozent, also um den gültigen Umsatzsteuersatz, rechnen müssen. Auch wenn der Verkäufer keinen Immobilienmakler zwischenschaltet und die Veräußerung seiner Immobilie von Privat vornimmt, fallen die Gebühren für den Notar, den Eintrag im Grundbuch und die Grunderwerbssteuer an. Lediglich die Maklergebühren sind dann in den Kaufnebenkosten nicht zu finden, wodurch sich Ihre Zusatzaufwendungen um diesen prozentualen Anteil verringern. Käufe ohne Immobilienmakler führen allerdings dazu, dass Sie sämtliche Termine und organisatorischen Details selbst und in Vereinbarung mit dem Verkäufer vornehmen müssen. Ohne entsprechende Erfahrung und Know-how kann sich die Kaufabwicklung für eine Immobilie schwierig gestalten und einige Fallstricke aufweisen.

Mehrwertsteuer für Makler- und Notargebühren

Die Umsatzsteuer wird zuzüglich der eigentlichen Notar- und Immobilienmaklergebühren fällig. Laut aktueller Umsatzsteuergesetzgebung handelt es sich dabei um einen Aufschlag von 19 Prozent, die im Falle einer späteren Vermietung oder beim Immobilienkauf als Kapitalanlage in der Jahresschlussrechnung geltend gemacht werden können. Auch hier haben Selbstständige und Freiberufler wieder einen Vorteil, da sie diesen Betrag anteilig geltend machen und mit einvernahmten Umsatzsteuern verrechnen können. Eine vollständige steuerliche Absetzung ist nicht generell möglich, so dass sich ein Gespräch mit dem Steuerberater lohnt und Ihnen die Möglichkeit einer Umsatzsteuerersparnis begünstigen kann.

Weitere Steuern nach dem Hauskauf: Wichtige Informationen für Neueigentümer

Der Kaufvertrag ist unterzeichnet, die Kaufnebenkosten sind gezahlt und Sie stehen als Eigentümer im Grundbuch. Direkt nach dem Immobilienerwerb fallen weitere Steuern an. Hier gelangt die Grundsteuer auf Ihre Agenda, die Sie nicht mit der Grunderwerbssteuer verwechseln dürfen. Wenn Sie die Immobilie vermieten und nicht selbst nutzen, sind zusätzlich Steuern aus den Gewinnen und Mieteinnahmen zu entrichten. Als neuer Eigentümer zahlen Sie neben den Lebenshaltungskosten laufende Beträge für Ihre Immobilie. Um die Ausgaben im Blick zu behalten und sich vor Überraschungen zu schützen, lohnt sich bereits vor dem Kauf ein Blick auf die einzelnen Faktoren des Hauses, das Sie erwerben wollen. Ein nicht energieeffizientes Objekt oder ein sanierungsbedürftiges Haus sorgen für einen hohen Aufwand zur Instandhaltung und eventuellen Umrüstung auf den energieeffizienten Betrieb. Die laufenden Kosten fallen zuzüglich zu Ihrer Tilgung der Kreditrate an und sollten daher bereits beim Kauf ins Augenmerk genommen und in Ihre monatlichen Möglichkeiten einbezogen werden. Setzen Sie Ihre Kreditrate daher nie so hoch an, dass es im Endeffekt bei der Zahlung der laufenden Kosten und weiteren Verbindlichkeiten zu finanziellen Einschränkungen kommen kann. Auch wenn Sie einen Großteil der zusätzlichen Kosten bereits im Kaufverfahren getilgt haben, stehen Sie als Neueigentümer monatlichen und jährlichen Ausgaben für Ihr Haus gegenüber.

Gesamtaufwendungsberechnung beim Hauskauf ratsam

Möchten Sie Ihren Traum von den eigenen vier Wänden realisieren und finanziell auf der sicheren Seite sein, sollten Sie grundsätzlich nicht nur den Anschaffungspreis betrachten. Da Sie generell Kaufnebenkosten zahlen, müssen diese bereits in der Finanzplanung enthalten sein. Bei einer klassischen Finanzierung verhält es sich so, dass Sie die Kaufnebenkosten aus Eigenmitteln tilgen und im Anschluss zwischen 20 und 30 Prozent Eigenkapital in die Finanzierung einbringen. Haben Sie frühzeitig geplant und einen Bausparvertrag abgeschlossen, können Sie diesen nach der Ansparphase und den erreichten 40 Prozent auslösen und haben konkret den Betrag zur Verfügung, der an Eigenkapital und für die Kaufnebenkosten benötigt wird. Es empfiehlt sich, die laufenden Kosten für Ihre Immobilie bereits vor dem Kauf zu kalkulieren und beispielsweise in Erfahrung zu bringen, wie hoch die jährlich zu entrichtende Grundsteuer für Ihr Haus ist. Dazu sollten Sie wissen, dass sich die Grundsteuererhebung nicht allein auf das Haus, sondern auf die Gesamtfläche des Grundstücks bezieht. Für ein kleineres Grundstück zahlen Sie weniger Grundsteuer als für ein Areal, das Ihnen viel Raum zur freien Entfaltung bietet. Wenn Sie das Haus zur teilweisen gewerblichen Nutzung kaufen, können Sie die tatsächlich anfallenden Kosten auch teilweise im Jahresabschluss anrechnen. Gleiches gilt, wenn Sie Ihr Haus vermieten oder sich für eine Teilvermietung entscheiden. Hier fallen Gewinne aus Mieteinnahmen an, die Sie als Einkünfte angeben müssen. Sobald Sie mit Ihrer Immobilie Gewinn erwirtschaften, können Sie bestimmte Kosten und Steuern geltend machen und so für eine Steuerrückzahlung, beziehungsweise für eine Verringerung der Steueraufwendungen sorgen.

Hauskaufpreis und Zusatzkosten: IHV – Ihr Hausverkauf berät und hilft!

Jede geplante Finanzierung beim Hauskauf sollte so kalkuliert werden, dass Sie die Nebenkosten nicht aus den Augen verlieren. Wenn Sie sich zum Beispiel eine Immobilie für 200.000 Euro anschaffen können, liegt der eigentliche Kaufpreis unter diesem Betrag, da die Kaufnebenkosten von der Gesamtsumme abgezogen werden müssen. Bei IHV – Ihr Hausverkauf unterstützen wir Sie dabei, die passende Immobilie anhand Ihres Budgets zu finden und den Hauskauf von Anfang an richtig zu kalkulieren. Kontaktieren Sie unsere erfahrenen Online Immobilienmakler, sobald Sie die Anschaffung eines Hauses planen und in allen Punkten Sicherheit erlangen möchten.

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