Makler

Vertrag

Den richtigen Maklervertrag wählen

Jeder Eigentümer, der seine Immobilie über einen Makler verkaufen möchte, muss sich vorab für eine Vertragsform entscheiden und die Grundlage für die Dienstleistung schaffen. Alle Verträge beinhalten die objektrelevanten Fakten, die präzisen Formulierungen zum Leistungsumfang und die rechtlichen Details zum Widerruf und zur Kündigung. Da es drei verschiedene Vertragsformen gibt, sollten Sie vor der Beauftragung Ihres Maklers genau überlegen, wie Sie die Vermakelung gestalten und in welchem Umfang Sie Leistungen in Auftrag geben möchten.

Makler Vertrag: Tipps und Hilfe

Wir bei IHV unterstützen Sie gerne und helfen Ihnen mit einer Beratung, den passenden Vertrag abzuschließen und eine vorteilhafte Entscheidung zu treffen.

Einfacher, alleiniger oder qualifizierter Maklervertrag?

Mit einem einfachen Maklervertrag können Sie nicht nur einen, sondern mehrere Immobilienmakler mit dem Angebot Ihres Objekts beauftragen. Bedenken Sie, dass diese Praktik nicht unbedingt seriös ist und bei potenziellen Käufern für Verwirrung sorgen kann. Beim einfachen Vertrag kann der Makler sich um den Verkauf der Immobilie kümmern, doch ist er anhand der vertraglichen Bedingungen nicht dazu verpflichtet. Der Alleinauftrag ist die am häufigsten gewählte vertragliche Vereinbarung. Sie beauftragen einen Makler, ohne dass Sie durch den Vertrag in Ihrem eigenen Handlungsspielraum eingeschränkt werden. Denn auch als Eigentümer können Sie verkaufen, wobei keine Provision für den Makler anfällt. Bei diesem Vertragsmodell empfiehlt sich eine Befristung auf 6 Monate und Sie können sich darauf verlassen, dass Ihr beauftragter Makler mit größtem Engagement an der Vermittlung Ihrer Immobilie arbeitet.

Verwechseln Sie den konventionellen Alleinvertrag nicht mit der qualifizierten Variante. Ein qualifizierter Alleinvertrag beauftragen Sie Ihren Makler, sich selbstständig und vollständig um den Verkauf der Immobilie zu kümmern. In den Vertragsinhalten unterscheidet sich ein qualifizierter Alleinauftrag nur in einem Punkt vom Alleinvertrag. Sie lagern den Verkauf vollständig aus und haben als Eigentümer keinerlei Möglichkeit, Ihre Immobilie eigenständig zu verkaufen. In diesem Fall zahlen Sie die Maklercourtage, auch wenn nicht der Immobilienmakler, sondern Sie den Verkauf realisiert haben.

Für jeden Auftraggeber der richtige Maklervertrag – IHV Vorteile!

IHV – Ihr Hausverkauf hilft Ihnen dabei, den richtigen Vertrag zu wählen und alle relevanten Punkte schriftlich festzuhalten. Als erfahrene Online Immobilienmakler bieten wir Ihnen alle drei Vertragsformen an und werden so für Sie tätig, wie Sie es wünschen. Entscheiden Sie sich für einen völlig stressfreien Verkauf oder für eine Immobiliensuche, in die Sie kaum Zeit investieren müssen. Mit der Beauftragung eines kompetenten Maklers wie IHV sind Sie auf der sicheren Seite und können sich auf professionelle Dienstleistungen verlassen.

Besteller Prinzip

Mit dem 01. Juni 2015 hat der Gesetzgeber eine Neuregelung der Maklercourtage bei Vermietungen vorgenommen. Seit diesem Zeitpunkt gilt, dass der Besteller die Provision zahlt und dass der Mieter fortan nicht mehr mit Mehrkosten in Form einer Courtage rechnen muss. Für Mietinteressenten beinhaltet diese Regelung einen deutlichen Vorteil. Eigentümer hingegen überlegen nun länger, ob sie einen Makler mit der Vermietung ihrer Wohnungen beauftragen oder alle Aufgaben selbst übernehmen. IHV berät Sie ausführlich zu den Vorteilen einer professionellen Vermakelung mit umfassenden Leistungen, die Ihnen eine stressfreie Suche nach Mietern inklusive aller Aufgaben bis zur Vertragsunterzeichnung ermöglichen. Erfahre mehr über das Besteller Prinzip.

Kündigen

Sie haben einen Immobilienmakler beauftragt und möchten den Vertrag kündigen? Dann beachten Sie, dass es je nach Vertragsform zu Kündigungsfristen kommen kann. Generell sollten Sie wissen, dass Sie einen bestehenden Vertrag zur Vermakelung oder zur Suche nach Immobilien jederzeit kündigen können, sollte die Leistung nicht mehr benötigt werden oder sollte der Maklervertrag unwirksame Klauseln enthalten. Haben Sie einen Vertrag mit einer festen Laufzeit geschlossen, sind Sie im Rahmen der Kündigung an eine Frist von einem Monat nach Laufzeitende gebunden. Ausgenommen sind Verträge, die keine automatische Verlängerung der Laufzeit beinhalten. Diese laufen automatisch aus und bedürfen keiner Kündigung durch Sie als Vertragspartner. Bei IHV prüfen wir Ihren Maklervertrag gerne und unterstützen Sie dabei, richtig zu kündigen und sich vor einer Schadenersatzforderung zu schützen. Alles über das Kündigen.

Muster

Erfahrene Immobilienmakler wissen, welche Bestandteile ein rechtsgültiger und transparenter Vertrag beinhalten muss. Doch jeder Auftraggeber hat individuelle Vorstellungen zur Leistung, sowie den einzelnen Vertragsinhalten und der Dienstleistungserbringung im Allgemeinen. Damit Ihr Vertrag gültig und rechtskräftig ist, ohne dass die speziellen Kundenwünsche außer Acht gelangen, empfehlen wir Ihnen bei IHV den Blick in verschiedene Musterverträge. Auch im Bezug auf die Vertragserstellung sind Muster sehr hilfreich und sparen Ihnen jede Menge Zeit. Sie möchten einen Immobilienmakler beauftragen und dabei Einfluss auf die Vertragsgestaltung nehmen? Mit Ihrer Kenntnis zu den Möglichkeiten laut Mustervertrag haben Sie eine Möglichkeit, von Anfang an eine konkrete Vertragsform zu wählen und die für Sie beste Lösung in der Vereinbarung zu finden. Sie müssen sich nicht primär darauf verlassen, dass der Immobilienmakler Ihnen einen Vertrag vorlegt, Ihre Daten eingibt und Sie unterzeichnen. Je besser Sie informiert sind und die verschiedenen Vertragsformen kennen, umso einfacher können Sie den von Ihnen gewählten Immobilienmakler mit den für Sie relevanten Leistungen beauftragen und von einer transparenten Vertragsgestaltung profitieren. Mehr zu dem Muster.

Sachkundenachweis

Viele Auftraggeber fragen, ob es für Immobilienmakler einen Sachkundenachweis gibt. Dieser ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, so dass Sie bei der Beauftragung eines Maklers nicht nach einem Sachkundenachweis schauen müssen. Anders verhält es sich mit der Pflicht zur Fort- und Weiterbildung. Laut Gesetz zur Einführung einer Berufszulassung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler sind Immobilienmakler dazu verpflichtet, innerhalb von 3 Jahren Weiterbildungen von insgesamt 20 Stunden wahrzunehmen. Als Auftraggeber sollten Sie ferner darauf achten, dass der von Ihnen beauftragte Makler über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt. Bei IHV – Ihr Hausverkauf beraten wir sowohl Immobilienmakler wie Eigentümer, die mehr über die Sachkunde, die Fortbildungspflicht und die Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Makler erfahren möchten. Alles über den Sachkundenachweis.

Widerrufsrecht

Ein Maklervertrag wird nur gültig, wenn er über eine rechtssichere Widerrufsbelehrung verfügt. Diese muss dem Kunden in schriftlicher Form, per E-Mail oder per Fax zugehen und akzeptiert werden. Um die vollständige Gültigkeit zu erlangen, muss auch der Makler zustimmen und den Vertrag annehmen. Die Akzeptanz der Widerrufsbelehrung erfolgt in dem Moment, in dem Sie als Eigentümer einen Maklervertrag abschließen, oder als Kunde die Leistung eines Maklers in Anspruch nehmen. Sie suchen nach einer Immobilie und interessieren sich für ein Angebot, das über einen Makler vermittelt wird? Dann geht Ihnen bereits nach der ersten Kontaktaufnahme nicht nur das Exposé und die Antworten auf eventuelle Fragen, sondern auch die Widerrufsbelehrung zu. Diese besagt, dass Sie sich zur Bezahlung der Provision verpflichten, wenn der Kaufvertrag zustande kommt und Sie sich für das Objekt entscheiden. Gerne beraten wir Sie bei IHV zum Widerrufsrecht und dessen Bedeutung, die Sie kennen und beherzigen sollten. Mehr zum Widerrufsrecht.

Makler Vertrag: Tipps und Hilfe

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