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Maklervertrag – Die entscheidenden Fakten

Ihre Entscheidung für die professionelle Vermakelung des Hauses ist ein wichtiger Schritt zum zeitnahen Verkauf. Nachdem Sie sich für die Leistungsübernahme durch Immobilienmakler entschieden haben, kommt es zu einem Vertragsabschluss.

Sie können zwischen einem einfachen, einem alleinigen und einem qualifizierten alleinigen Maklerauftrag wählen. Wollen Sie trotz Maklerbeauftragung handlungsfähig bleiben und sich den Zwischenverkauf vorbehalten, sollten Sie von einem qualifizierten Auftrag absehen und sich beim Vertrag zwischen den beiden anderen Lösungen entscheiden. Bei IHV unterstützen wir Sie gerne bei der Entscheidungsfindung und bieten Ihnen einen Vertrag, der zu Ihrem Anspruch und Ihren persönlichen Vorstellungen beim Haus verkaufen passt.

Inhalt im Maklervertrag: Diese Fakten müssen vorhanden sein

In einem Vertrag mit Ihrem beauftragten Immobilienmakler sind alle Rechte und Pflichten beider Parteien ausführlich erläutert. Ein wichtiger Vertragspunkt ist die vereinbarte Provision, die beim Verkauf vom Käufer und bei der Vermietung vom Eigentümer zu zahlen ist. Weitere vertragliche Inhalte basieren auf dem Umfang der Leistungen, die Sie wünschen und zu deren Erbringung sich der Makler verpflichtet.

Ein Maklervertrag wird in dem Moment gültig, in dem er von beiden Parteien unterzeichnet wird. Mit Ihrer Unterschrift beauftragen Sie zum Beispiel unsere Online Makler bei IHV, Ihr Haus zu verkaufen und alle dazu notwendigen und verkaufsfördernden Maßnahmen anzuwenden. Beim qualifizierten Alleinauftrag stimmen Sie weiterführend der Tatsache zu, dass Sie keinen weiteren Makler beauftragen und Ihre Immobilie auch nicht von Privat verkaufen. Sie erfahren im Vertrag alle Details und Aufgaben, die für den Verkauf des Hauses unternommen und vom Makler selbst realisiert werden. Bei Maklerverträgen ist die Schriftform notwendig, so dass mündlich geschlossene Vereinbarungen ungültig sind. Bei IhrHausverkauf.de arbeiten wir den Vertrag mit Ihnen gemeinsam aus und beherzigen neben den grundsätzlichen Fakten alle Wünsche, die Sie ebenfalls vertraglich fixiert haben möchten.

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Der Vertrag ist für beide Parteien verbindlich – IHV informiert zu Vertragsdetails!

Durch die Verbindlichkeit eines Maklervertrag erhalten Sie die Sicherheit, dass der beauftragte Makler alles tun wird, damit Ihr Haus zeitnah verkauft wird. Alle Zahlen und Aufgaben, die Provision und deren Fälligkeit sowie besondere Anforderungen an unsere Makler sind im Vertrag enthalten. Wir beraten Sie vor dem Vertragsabschluss und finden gemeinsam mit Ihnen die Vertragsform, die optimal zu Ihrem Anspruch an den Hausverkauf passt. Wir fertigen den Vertrag schriftlich für Sie aus und lassen Ihnen die Zeit, die Details zu prüfen und eventuelle Änderungen zu beauftragen. Kontaktieren Sie IHV – Ihr Hausverkauf, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen lassen möchten.

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Es gibt verschiedene Gründe, die Sie über den Verkauf einer Immobilie nachdenken lassen. Viele unserer Kunden besitzen bereits ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, wenn sie ihr Elternhaus erben und wissen nicht, wie sie jetzt mit dem Erbe umgehen sollen. Stehen Sie vor dieser Frage oder haben einen anderen Grund für den Hausverkauf? Unsere professionellen Online Immobilienmakler unterstützen Sie und helfen dabei, den besten Preis für die Immobilie zu erzielen und im Verlauf des Verkaufs keine langen Wartezeiten auf die Agenda zu setzen. Während Sie als alleiniger Eigentümer auch privat verkaufen können, stellen ein Haus oder eine Wohnung im Besitz einer Erbengemeinschaft vor größere Herausforderungen. Alles über das Thema Verkaufen.

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