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Notartermin

Notartermin – Absicherung und Beratung

Ein Notartermin ist für den Hausverkauf unverzichtbar. Ohne die Beurkundung des Kaufvertrags ist er nicht rechtskräftig. Wenn Sie sich für IHV entscheiden, müssen Sie sich darum keine Gedanken machen. Wir organisieren nicht nur den Hausverkauf für Sie, sondern kümmern uns auch um alle rechtlich notwendigen Schritte. Das heißt, wir setzen den Kaufvertrag für Sie auf, besorgen alle Papiere oder teilen Ihnen mit welche Papiere Sie brauchen und machen einen Termin beim Notar. Sollten Sie ein Haus in Rheinland-Pfalz oder Hessen besitzen und nach einem guten Immobilienmakler suchen, sind Sie bei uns also an der richtigen Adresse. Mit uns läuft der Hausverkauf reibungslos, stressfrei und schnell ab.

Der Notar schützt Käufer und Verkäufer

Der verpflichtende Notartermin wurde vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben, um Hausverkäufer zu schikanieren. Stattdessen sollen sowohl Käufer als auch Verkäufer geschützt werden. Denn im Rahmen des Termins überprüft der Notar alle vorliegende Papiere und die Personalien. Dadurch kann verhindert werden, dass beispielsweise ein Haus oder eine Eigentumswohnung verkauft wird, die sich gar nicht im Besitz des vermeintlichen Verkäufers befindet. Erst mit Abschluss des Notarvertrags wird der Hausverkauf rechtskräftig. Damit Sie sich um nichts kümmern müssen, wenden Sie sich am besten an einen Immobilienmakler für die Regionen Rheinland-Pfalz und Hessen. Wir von IHV verkaufen Häuser in diesen beiden Bundesländern und vereinbaren gerne einen Notartermin für Sie. Rund zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin wird der Vertragsentwurf vom Notar zur Ansicht zugestellt. Wir schauen uns diesen gemeinsam mit Ihnen an und überprüfen alle Punkte noch einmal gründlich.

In Deutschland ist es grundsätzlich üblich, dass der Käufer den Notar aussucht. Das ist für Sie als Verkäufer insofern von Vorteil, dass der Käufer den Notar zahlen muss, falls er aus irgendwelchen Gründen wieder abspringt. Manchmal sucht auch der Verkäufer beziehungsweise dessen Makler den Notar aus. In diesem Fall sollten Sie sich aber sehr sicher sein, dass der Kaufinteressent das Haus auch wirklich kauft. Entscheidet er sich anders, bleiben Sie auf den Kosten für den Notar sitzen. Doch auch bei diesem Thema stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Wir haben viel Erfahrung im Umgang mit potenziellen Käufern und Notaren und finden immer eine geeignete Lösung für alle Seiten.

Bevor es zum Notartermin kommt, müssen sich Verkäufer und Käufer über wichtige Vertragsinhalte einigen. Dazu gehört beispielsweise der Kaufpreis. Die Verhandlungen führen wir für Sie durch. Wir kennen uns mit dem Markt bestens aus und haben außerdem jahrelange Erfahrung im Verhandeln. Auch bisherige Verbindlichkeiten, wie zum Beispiels laufende Hypotheken müssen geklärt werden. Darüber hinaus werden im Vertrag Nebenvereinbarungen festgehalten.

Hinzu kommen weitere Informationen, die der Vertragsentwurf unbedingt enthalten sollte. Dazu gehören eine detaillierte Beschreibung des Hauses oder der Eigentumswohnung, die Höhe des Kaufpreises und der Tag der Fälligkeit, der Übergabetermin und eine Einigung über die Sachmängelhaftung. Mit unserer Hilfe vergessen Sie keinen dieser wichtigen Punkte und können guten Gewissens zum Notartermin erscheinen.

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IHV kümmert sich um den Notartermin

Der Notartermin besiegelt den Hausverkauf und macht ihn rechtskräftig. Im Vorfeld müssen allerdings einige Dinge beachtet werden. Beispielsweise muss ein Vertrag entworfen werden. Außerdem gilt es zu klären, welche der beiden Parteien den Notar aussucht. Wenn Sie sich beim Verkauf Ihres Hauses von IHV unterstützen lassen, müssen Sie sich um keinen dieser Aspekte Gedanken machen. Wir begleiten Sie während des gesamten Hausverkaufs und unterstützen Sie auch bei der Planung für den Notartermin sowie beim Termin selbst. Darüber hinaus können wir Ihnen alle Fragen zum Thema Notar beantworten. Unsere Service ist interessant für Immobilienbesitzer in Rheinland-Pfalz und in Hessen. Wir verkaufen die Häuser von Privateigentümer sowie von gewerblichen Kunden. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Termin. Unser freundliches Team zeichnet sich nicht nur durch ein hervorragendes Fachwissen, sondern auch durch Freundlichkeit und Verständnis aus.

Hausverkauf – der Notartermin beim Immobilienverkauf

Alle wichtigen Informationen zum Notartermin beim Immobilienverkauf und Hausverkauf für Sie zusammengefasst:

Der Hausverkauf – alle wichtigen Fakten

Sie suchen nach einem einem geeigneten Immobilienmakler, der Sie beim Hausverkauf unterstützt? Dann sind Sie bei IHV an der richtigen Adresse. Wir haben uns auf den Hausverkauf in Rheinland-Pfalz und Hessen spezialisiert und kennen uns auf dem Immobilienmarkt bestens aus. Mit unserer Hilfe können Sie Ihr Haus gewinnbringend, einfach und schnell verkaufen. Wir unterstützen Sie vom ersten Schritt bis zur Vertragsunterzeichnung und stehen Ihnen auch danach mit Rat und Tat zur Seite. Unser Service ist sowohl für Privatkunden als auch für geschäftliche Kunden von Interesse. Wenden Sie sich einfach an uns und wir helfen Ihnen weiter. Erfahren Sie alles zum Hausverkauf.

Die Beurkundung – absegnung druch einen Notar

Um einen Kaufvertrag für ein Grundstück aufzusetzen, muss dieser notariell beurkundet werden. Der Zweck der Beurkundung ist es, den Käufer und Verkäufer vor überstürzten Entscheidungen zu schützen und sicherzustellen, dass die Interessen beider Parteien sachgerecht erfasst werden. Die Erfassung der Interessen wird von einem Notar durchgeführt, welcher kein Interessenvertreter einer Seite ist, sondern unparteiisch handelt. Mehr zum Thema Beurkundung des Kaufvertrags.

Immobilien bei der Scheidung – der Zugewinnsausgleich hilft

Schließen zwei Menschen eine Ehe ohne Ehevertrag, leben sie laut Gesetz in einer Zugewinngemeinschaft. Ein Zugewinn ist definiert, als der Betrag um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt. Während der Ehe bleiben die beiden Vermögen also getrennt und bei der Scheidung findet ein Ausgleich des Zugewinns der Vermögen statt. Jeder Ehepartner soll also mit gleich viel Zugewinn aus der Ehe herausgehen. Die Experten von IHV können hier helfen und das schwierige Thema mit Ihnen gemeinsam angehen und die beste Lösung für Ihre Immobilie finen. Mehr zu Immobilien bei der Scheidung.

Der Hauskauf – Makler, Provision & Kredite

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Immobilien vererben – den Nachlass im Testament regeln

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