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Haftung

Haftung – Mängel, Schadensersatz und Minderung des Kaufpreises

Beim Hausverkauf müssen Eigentümer zahlreiche Dinge beachten. Dazu gehört beispielsweise auch das Thema Haftung. Wer kann verantwortlich gemacht werden, wenn nach dem Verkauf Mängel auftauchen, die vorher nicht angezeigt worden sind? Wann hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz oder eine Minderung des Kaufpreises? All das erfahren Sie von uns.

Wir von der IHV haben uns auf den Verkauf von Häusern in Rheinland-Pfalz und Hessen spezialisiert und kennen uns mit dem Thema Haftung bis ins Detail aus. Gerne beraten wir Sie und führen den Hausverkauf für Sie durch. Dadurch sparen Sie viel Zeit und Stress und können ganz normal ihrem Alltag nachgehen, während wir uns darum kümmern, dass Ihr Haus verkauft wird. Da wird genau wissen, für welche Dinge Sie haften müssen und für welche nicht, erleben Sie mit unserer Hilfe auch keine bösen Überraschungen nach Abschluss des Kaufvertrages.

Wann der Verkäufer haften muss

Grundsätzlich müssen Verkäufer für Mängel haften, von denen sie zum Verkaufszeitpunkt gewusst haben, die sie aber trotzdem verschwiegen haben. Ein guter Immobilienmakler kann Sie diesbezüglich beraten und Sie aufklären, welche Mängel Sie vorher unbedingt offenlegen sollten. Dadurch können Sie sich viel Ärger im Nachhinein ersparen. Das Problem ist, dass viele Privatleute gar nicht wissen, dass Sie am Ende dafür haften und entsprechenden Schadensersatz leisten müssen. Deswegen sollte der Hausverkauf in Rheinland-Pfalz oder Hessen, wenn möglich, immer in die Hände eines erfahrenen Immobilienmaklers gelegt werden. IHV ist hierfür der optimale Ansprechpartner.

Wenn ein Käufer eine Immobilie erwirbt, hat er den Anspruch auf Mängelbehebung. Das gilt dann, wenn der Käufer wissentlich Mängel verschwiegen hat und diese nicht im Kaufvertrag festgehalten worden sind. Nach einer Frist von fünf Jahren erlischt dieser Anspruch auf Mängelbehebung. Beim Immobilienverkauf gibt es zwei Arten von Mängeln, den Sachmangel und den Rechtsmangel.

Als Sachmangel wird ein Mangel bezeichnet, der dafür sorgt, dass die Immobilie nicht entsprechend ihres Zwecks eingesetzt werden kann. Das gilt beispielsweise für einen Mangel, der das Vermieten einer Mietsache verhindert, sodass dem Käufer großer finanzieller Schaden zugefügt wird. Mögliche Sachmängel sind beispielsweise Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbefall, Schäden an der Elektrik oder Mängel an der Heizungsanlage. Ein Rechtsmangel ist gegeben, wenn Dritte einen Anspruch auf die Immobilie haben, die vom Verkäufer verschwiegen wurde. Das bedeutet, dass er die Immobilie unerlaubt weiterverkauft hat. Als Ihr Immobilienmakler beraten wir Sie vor dem Kauf umfassend und sorgen dafür, dass Sie alle notwendigen Berechtigungen für den Verkauf Ihres Hauses besitzen. Darüber hinaus sorgen wir dafür, dass alle Papiere vorliegen, sodass gar nicht erst Zweifel aufkommen können.

Wenn Sie als privater Verkäufer eine bestehende Immobilie verkaufen, müssen Sie sich um Sachmängel in der Regel nicht so viele Gedanken machen. Denn diese Immobilien werden gekauft, wie gesehen und die Gewährleistung wird im Kaufvertrag ausgeschlossen. Sollte sich aber hinterher herausstellen, dass Sie einen Mangel arglistig verschwiegen haben, kann der Verkäufer dennoch Anspruch auf Mängelbehebung haben. Wenn der Käufer den Mangel kannte und ein Gewährleistungsausschluss im Vertrag vorhanden ist, hat der Käufer hingegen kein Recht auf Schadensersatz oder andere Ausgleichsleistungen.

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Böse Überraschungen vermeiden und Immobilienmakler beauftragen

Der Verkauf einer Immobilie ist mit vielen Fallstricken versehen. Vor allem über die Haftung sind sich viele Privatverkäufer nicht im Klaren. Wir von IHV können Sie dabei unterstützen und Sie umfassend zu dem Thema beraten, sodass Sie nicht plötzlich hohe Schadensersatzzahlungen leisten müssen. Wir klären Sie genau auf, welche Mängel Sie offenlegen müssen und setzen einen Vertrag auf, der Sie vor Nachzahlungen schützt. Wenn Sie also ein Haus in Rheinland-Pfalz oder Hessen besitzen, dann wenden Sie sich einfach an uns und profitieren Sie von unserem Fachwissen und unserer Erfahrung. Gerne beraten wir Sie auch zu vielen anderen Themen, rund um den Hausverkauf.

Hausverkauf – die Haftung beim Immobilienverkauf

Alle wichtigen Informationen zur Haftung beim Immobilienverkauf und Hausverkauf für Sie zusammengefasst:

Der Hausverkauf – alle wichtigen Fakten

Sie suchen nach einem einem geeigneten Immobilienmakler, der Sie beim Hausverkauf unterstützt? Dann sind Sie bei IHV an der richtigen Adresse. Wir haben uns auf den Hausverkauf in Rheinland-Pfalz und Hessen spezialisiert und kennen uns auf dem Immobilienmarkt bestens aus. Mit unserer Hilfe können Sie Ihr Haus gewinnbringend, einfach und schnell verkaufen. Wir unterstützen Sie vom ersten Schritt bis zur Vertragsunterzeichnung und stehen Ihnen auch danach mit Rat und Tat zur Seite. Unser Service ist sowohl für Privatkunden als auch für geschäftliche Kunden von Interesse. Wenden Sie sich einfach an uns und wir helfen Ihnen weiter. Erfahren Sie alles zum Hausverkauf.

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