Verkauf

Sachwertverfahren

Sachwertberechnung – einfach erklärt mit den wichtigsten Tipps

Für den Sachwert werden Gebäude und Außenanlagen bewertet. Das Sachwertverfahren kommt in erster Linie für nicht am Mietmarkt gehandelte Objekte zur Anwendung. Sachwerte werden für eigengenutzte Einfamilienhäuser ermittelt, wobei das Grundstück zusätzlich mit dem Vergleichswertverfahren bewertet wird.

Die Berechnung ermittelt zunächst mit dem Bodenrichtwert den Verkehrswert des Bodens, danach wird der Gebäudesachwert addiert. Der Gebäudesachwert ergibt sich aus den Gebäudeherstellungskosten abzüglich eventueller Altersminderungen. Bodensachwert (Vekehrswert des Bodens) und Gebäudesachwert werden addiert und mit einem Sachwertfaktor multipliziert. Die Berechnung des Sachwertfaktors erfolgt in Abhängigkeit vom Gebäudetyp, dem vorläufigen Sachwert sowie dem Bodenrichtwert. Der so ermittelte Gesamt-Sachwert gibt an, welche finanziellen Mittel für einen Neuaufbau der Immobilie aufzuwenden wären.

Rechenbeispiel: Sachwert – einfach berechnet mit IHV

Für die Berechnung des Sachwerts einer Immobilie setzen wir beispielhaft die folgenden Angaben voraus:

  • Bodenwert: 100.000 Euro
  • Gebäudesachwert: 150.000 Euro
  • Sachwertfaktor: 0,5

Sachwert = (100.000 Euro + 150.000 Euro) * 0,5 = 125.000 Euro

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Wann findet das Sachwertverfahren die meiste Anwendung?

Das Sachwertverfahren ist das am häufigsten verwendete Wertermittlungsverfahren für selbstgenutzte Immobilien. Mit dem Sachwertverfahren werden für eigengenutzte Eigentumswohnungen, Einfamilien- und Zweifamilienhäuser der Objektwert und der Wert des zugehörigen Grundstücksanteils jweils getrennt ermittelt. Es ist eines der kompliziertesten Verfahren, denn auch besondere Umstände, wie Schäden oder Sanierungsbedürftigkeit gehen in die Sachwertermittlung ein und mindern den Wert entsprechend. Die Ermittlung des Grundstückswerts erfolgt mit der Bodenrichtwerttabelle der jeweiligen Region.

Die Berechnung des Sachwerts Ihrer Immobilie – immer mit IHV!

Bei Ihrer Sachwertermittlung unterstützen wir Sie gerne. Möchten Sie die selbstgenutzte Wohnung oder Ihr Wohnhaus verkaufen, übernehmen wir auf Wunsch auch eine Bewertung mit Kriterien aus der Sachwertermittlung. Bei einer Sachwertermittlung durch einen Gutachter vermitteln wir Ihnen gerne kompetente und erfahrene Ansprechpartner aus Hessen und Rheinland-Pfalz.

Hausverkauf – die Wertermittlung beim Immobilienverkauf

Alle wichtigen Informationen zur Wertermittlung beim Immobilienverkauf und der weiteren Wertermittlungsverfahren übersichtlich für Sie zusammengefasst:

Der Verkehrswert – Bezug auf die Makro- & Mikrolage

Die Verkehrswertermittlung bezieht sich auf die Makrolage (Stadt/Region) und die Mikrolage (unmittelbare Umgebung der Immobilie) des Objekts, seinen Schnitt, die Größe und eventuell bestehende Grundschuldeinträge, die den Wert mindern können. Der Verkehrswert ist gemäß BauGB kein dauerhaft festgeschriebener Wert, sondern bezieht sich auf den im Gutachten angegebenen Stichtag. Möglich ist, dass sich der Verkehrswert in einem bestimmten Zeitraum entscheidend verändert. Erfahren Sie mehr zum Verkehrswert!

Das Ertragswertverfahren – Aufteilung in Verkehrs- & Gebäudeertragswert

Das Ertragswertverfahren teilt das Objekt in den Verkehrswert des Bodens und den Gebäudeertragswert auf. Dazu gehören Mieteinnahmen, Instandhaltungskosten und Kosten zur Bewirtschaftung von Grundstück und Gebäude. Gegenübergestellt werden demnach der Mietertrag abzüglich der Bewirtschaftungskosten und dem Bodenwert inklusive seiner Verzinsung. Unser Investorenteam bei IHV stellt gerne Renditeermittlungen für Ihr Wunschobjekt auf. Kaufinteressenten lassen sich von guten Renditen überzeugen. Auf Anfrage teilen wir Ihnen mit, welche Daten für die Berechnung erforderlich sind. Nach Eingang der Unterlagen übernehmen wir die Ermittlung des Ertragswertes und geben Ihnen eine erste Einschätzung zur Rendite. Mehr zum Ertragswertverfahren!

Das Vergleichswertverfahren – Vergleich mit ähnlichen Immobilien

Das Vergleichswertverfahren vergleicht Ihre Immobilie mit ähnlichen Objekten. Zur Anwendung kommt es insbesondere beim Immobilienverkauf von Eigentumswohnungen und Wohnhäusern. Auch für unbebaute Grundstücke kann der Vergleichswert ermittelt werden. Beim Vergleich werden lediglich Objekte in ähnlichen Lagen und mit vergleichbarem Zuschnitt berücksichtigt. Die in die Wertermittlung eingehenden Immobilien sollten aus unmittelbarer Nähe des Wohnobjektes stammen. Das Vergleichswertverfahren gilt als besonders wirklichkeitsnah. Es wird sehr häufig bei der Wertermittlung von Grundstücken angewendet, denn die Lagen sind regional relativ gut vergleichbar. Mehr zum Vergleischwertverfahren!

Das Wertgutachten – realistische Immobilienbewertung

Ihr Wertgutachten erstellen wir bei der IHV kostenlos und unverbindlich. Sofern gesetzliche Vorgaben nicht zur Bestellung eines Sachverständigen zwingen, erhalten sie mit unserer Immobilienbewertung eine realistische Bewertung Ihres Objekts im regionalen und überregionalen Markt. Zeitnah und präzise erstellen wir die Wertermittlung zu Grundstücken, Wohn- und Gewerbeobjekten. Soll das Wertgutachten jedoch bei Gericht vorgelegt werden, wie beispielsweise bei einer Scheidung, sind kostenpflichtige Sachverständige hinzuziehen. Vor Ort wird das Wohn- oder Mietobjekt in Augenschein genommen. In der Regel werden sowohl eine schriftliche und eine digitale Kopie des Gutachtens ausgestellt. Mehr zum Wertgutachten!

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