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Provision

Provision für den Makler – Die wichtigsten Regelungen

Mehr als 80 Prozent aller zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmten Immobilien werden vermakelt. Das bedeutet, dass der Eigentümer einen Immobilienmakler beauftragt, das Angebot zu inserieren und alle Aufgaben bis zum Vertragsabschluss in seinem Auftrag zu realisieren. Bei einer professionellen Vermakelung handelt es sich um eine Dienstleistung, die zwischen dem Auftraggeber und dem Immobilienmakler vereinbart wird. Nach erbrachter Dienstleistung fällt eine Provision, die so genannte Maklercourtage an. Wer die Provision zahlt, hängt von der Art der Beauftragung und vom Auftragsgrund ab. Verkaufen Sie Ihre Immobilie über einen Makler, zahlt im Regelfall der Käufer. Bei Vermietungen gilt seit 2015 das Bestellerprinzip, so dass der Rechnungsempfänger und Provisionszahler identisch mit der Person ist, die eine Maklerdienstleistung beauftragt hat. IHV informiert Sie zu allen Faktoren der Maklerprovision und zum Vertrag, der beim Outsourcing der Verkaufs- oder Vermietungsabwicklung geschlossen wird.

Das Besteller Prinzip – aktuell nur bei Vermietungen gültig

Seit Einführung des Besteller Prinzips sind potenzielle Mieter von der Entrichtung einer Maklerprovision entlastet. Vorher wurde diese Gebühr zuzüglich zur Mietkaution fällig, die ebenfalls bei Vertragsabschluss anfällt und dem Eigentümer eine Mietausfallsicherheit bringt. Wenn Sie eine Immobilie kaufen, rechnen Sie die Provision für den Immobilienmakler in Ihre Kaufnebenkosten ein. Zwar ist das Besteller Prinzip für den Hauskauf längst im Gespräch, doch ob und wann es kommt, ist derzeit noch nicht absehbar.

Gleichzeitig hat die Politik einen Vorschlag geäußert, der eine Begrenzung der Maklergebühr auf maximal 2 Prozent des Kaufpreises ins Gesetz einbinden soll. In beiden Fällen würden sich die Kaufnebenkosten für potenzielle Eigentümer senken, doch wenn der Auftraggeber zahlt, würden weniger Verkäufe über Immobilienmakler abgewickelt. Käufer warten schon länger auf die Einführung des Besteller Prinzips, das die vorab entstehenden Kosten für Mieter deutlich gesenkt hat.

Wie errechnet sich die Provision für den Makler?

Bei der Provision, also der Maklercourtage, handelt es sich um einen prozentual errechneten Betrag, der von der Kaufsumme abhängig ist. Beim Hausverkauf gibt es keine gesetzliche Regelung über die Höhe der Maklerprovision, so dass diese ein frei verhandelbarer Wert ist. Die üblichen Provisionszahlungen an den Makler liegen zwischen 3,45 und 7,14 Prozent des Angebotspreises und sind ein Bestandteil der Kaufnebenkosten. Im Internet finden Sie viele Informationen darüber, dass die Provision in den meisten Bundesländern geteilt und nicht allein vom Käufer getragen wird. In der Realität beteiligt sich der Eigentümer meist nicht an der Provision und überlässt die Bezahlung der Maklerleistung allein dem Käufer. Wie viel Prozent Provision veranschlagt werden, hängt von der Forderung des Immobilienmaklers und von den marktüblichen Courtagen im Bundesland ab.

Verhandlungen über die Provision sind zwar möglich, führen meist aber nur zum Erfolg, wenn es sich um ein schwer zu vermittelndes Objekt mit geringer Nachfrage handelt. Ehe Sie eine Immobilie erwerben und das Zustandekommen eines Vertrags für Maklerdienstleistungen bestätigen, können Sie sich in einem Vergleich über die unterschiedlichen Provisionen nach Bundesland, sowie über die verschiedenen Praktiken in der Bezahlung der Courtage informieren.

Wann gilt ein Maklervertrag als erfüllt, wann muss Provision gezahlt werden?

Generell besteht ein Maklervertrag immer aus zwei Verträgen, von denen eine Ausführung mit dem Eigentümer geschlossen, und die andere Vereinbarung mit dem Kaufinteressenten getroffen wird. Laut §126 BGB ist ein Maklervertrag und damit die Grundlage der Provisionszahlung nur in schriftlicher Form gültig. Mündliche Vereinbarungen bleiben unberührt und haben weder für den Auftraggeber, noch für den Käufer eine verbindliche Position. Viele Kaufinteressenten fragen sich, wann der Vertrag zwischen ihnen und dem Immobilienmakler eigentlich zustande kommt und wie er gültig sein kann, ehe eine handschriftliche Unterzeichnung erfolgt. Fakt ist, dass Sie dem Vertrag zustimmen müssen, ehe ein Immobilienmakler für Sie tätig wird. Die Zustimmung bedarf keiner schriftlichen Unterzeichnung, sondern wird vom Käufer anhand der Akzeptanz der AGB des Maklers bestätigt.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 126 Schriftform
(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
(2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.
(3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
(4) Die schriftliche Form wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt.

Eine Provision wird erst fällig, wenn es zum Kaufvertragsabschluss und damit zur vollständig erbrachten Dienstleistung des Immobilienmaklers kommt. Entscheiden Sie sich nach einer Besichtigung gegen die favorisierte Immobilie, fallen keine Gebühren für die bis dato erbrachte Maklerleistung an. Erst wenn Sie den Kaufvertrag unterzeichnen, sind Sie an die ab dem ersten Blick auf das Exposé bekannte Maklercourtage gebunden und zahlen die Provision in einem Zeitraum von 7 bis 14 Tagen nach der Fälligkeit des Objektpreises.

IHV – Ihr Hausverkauf empfiehlt Maklerauftrag statt Privatverkauf!

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Immobilienmakler Tipps

Sie möchten ein Haus verkaufen oder eine Wohnung verkaufen, haben keine Erfahrung auf dem Immobilienmarkt und wollen Fehler unbedingt vermeiden? Dann sind Sie mit den umfassenden Leistungen eines Maklers gut beraten und vereinfachen sich den zeitintensiven und komplexen Verkauf Ihres Wohneigentums. Wenn Sie einen Makler beauftragen, müssen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie nicht in Ihren Zeitplan einkalkulieren, da alle Aufgaben direkt von Ihrem Immobilienmakler übernommen und in Ihrem Sinne ausgeführt werden. Mit IHV entscheiden Sie sich für Makler, die Sie mit langjähriger Erfahrung und Expertise beim Verkauf und auf der Suche von Häusern, Wohnungen, Grundstücken und Gewerbeimmobilien betreuen. Mehr Informationen zum Thema Makler.

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