Verkauf

Vertrag

Vertrag – Ablauf, Notar, Vor- und Hauptvertrag

Der Kaufvertrag hält alle Regelungen und Informationen fest, die für den Verkauf Ihres Hauses notwendig sind. Deswegen sollte er mit großer Sorgfalt angefertigt werden. Um Unklarheiten und böse Überraschungen zur vermeiden, ist es empfehlenswert den Kaufvertrag sowie den gesamten Hausverkauf in die Hände eines erfahrenen Maklers zu legen.

Wenn Sie eine Immobilie besitzen, sind wir von IHV der geeignete Ansprechpartner für Sie. Wir kennen den Markt wie unsere Westentasche und haben ausreichend Erfahrung im Aufsetzen von Kaufverträgen. Mit uns gehen Sie auf Nummer sicher und können böse Fallstricke vermeiden. Wenn Sie den Hausverkauf und somit auch den Kaufvertrag selbst in die Hand nehmen, ist das mit viel Zeit, Aufwand und Stress verbunden. Viele Privateigentümer kennen sich mit dem Thema gar nicht aus und bürden sich so unvorhersehbare Probleme auf. Wenn Sie sich an uns wenden können Sie all diesen aus dem Weg gehen.

Der notariell beurkundete Vorvertrag ist fast immer bindend

Beim Hausverkauf oder beim Verkauf der Eigentumswohnung werden sogenannte Vorverträge abgeschlossen. Diese werden erst durch eine notarielle Beurkundung rechtskräftig. Nur mit der Unterschrift des Notars gilt das Haus als wirklich verkauft. Im Vorvertrag werden alle wichtigen Eckpunkte für den Hausverkauf festgehalten. Erklären sich beide Parteien einverstanden und wird der Vorvertrag abgeschlossen, folgt der Hauptvertrag. Wurde der Vorvertrag nicht notariell beurkundet, hat er keinerlei Bedeutung. Sowohl Käufer als auch Verkäufer können in diesem Fall ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Mit Beurkundung ist der Vorvertrag allerdings bindend, sodass er beiden Seiten Sicherheit gibt. Nur in seltenen Fällen gibt es eine Möglichkeit aus dem Vorvertrag wieder herauszukommen. Dazu zählen beispielsweise Naturkatastrophen. Liegen keine gravierenden Gründe vor und eine der beiden Parteien tritt vom Vorvertrag zurück, kann die andere Seite Schadensansprüche geltend machen.

Im Vorvertrag sollten folgende Punkte festgehalten werden:

  • Name und Anschrift von Käufer und Verkäufer
  •  Angaben zum Kaufgegenstand inklusive Möbel
  •  der Kaufpreis und die Zahlungsbedingungen
  •  Fester Termin für den Abschluss des Hauptvertrags
  •  Schadensersatzklausel

IHV kennt alle Vorschriften und setzt Ihnen einen Vorvertrag auf, der alle Anforderungen erfüllt und der auch vom Notar anerkannt wird. Darüber hinaus informieren wir Sie, welche Papiere Sie besorgen müssen oder besorgen diese, falls möglich, selbst. Sobald die Finanzierung geklärt ist, kann der Vorvertrag unterschrieben und beurkundet werden. Der Notar prüft das Grundbuch und bespricht mit beiden Vertragsparteien weitere Einzelheiten. Anschließend erstellt der Notar den Hauptvertrag. Dieser enthält die Informationen des Vorvertrags sowie alle Bedingungen, die während des Notartermins besprochen wurden. Dazu gehören beispielsweise die Übergabe des Hauses, die Regelung der Kaufpreiszahlungen und die Fälligkeit, Grundbuchklärungen und gegebenenfalls eine Finanzierungsvollmacht. Diese wird benötigt, wenn der Käufer zur Finanzierung der Immobilie ein Darlehen benötigt.

Beide Seiten haben Zeit den Hauptvertrag zu prüfen. Sofern keine Beanstandungen vorliegen, kann der Hauptvertrag unterschrieben und beurkundet werden. Damit wird der Hausverkauf rechtskräftig. Nach dem Zahlungstermin können Haus- und Schlüsselübergabe gemäß der Vereinbarungen im Vertrag erfolgen.

Lesen Sie auch:

Vertrag mithilfe eines Maklers aufsetzen

Die meisten Hausverkäufer haben wenig Lust sich mit den Feinheiten eines Kaufvertrages zu beschäftigen. Doch eine gründliche Auseinandersetzung mit dem Thema ist dringend notwendig, damit der Verkauf reibungslos abläuft. Wenn Sie diese Aufgabe lieber in erfahrene Hände legen möchten, können Sie sich auf IhrHausverkauf.de einen Makler suchen.

Wir unterstützen Sie beim gesamten Hausverkauf und setzen nicht nur den Vertrag für Sie auf. Wir beraten Sie umfassend und erledigen den Papierkram für Sie. So können Sie ganz normal Ihrem Alltag nachgehen und Ihr Haus dennoch gewinnbringend und schnell verkaufen. Profitieren Sie von unserem Wissen und unserer Erfahrung und erzielen Sie den bestmöglichen Preis für Ihre Immobilie. Holen Sie sich einfach ein Angebot ein und erfahren Sie mehr über unsere Leistungen.

Hausverkauf – der Vertrag  beim Immobilienverkauf

Alle wichtigen Informationen zum Vertrag beim Immobilienverkauf und Hausverkauf für Sie zusammengefasst:

Der Hausverkauf – alle wichtigen Fakten

Sie suchen nach einem einem geeigneten Immobilienmakler, der Sie beim Hausverkauf unterstützt? Dann sind Sie bei IHV an der richtigen Adresse. Wir haben uns auf den Hausverkauf in Rheinland-Pfalz und Hessen spezialisiert und kennen uns auf dem Immobilienmarkt bestens aus. Mit unserer Hilfe können Sie Ihr Haus gewinnbringend, einfach und schnell verkaufen. Wir unterstützen Sie vom ersten Schritt bis zur Vertragsunterzeichnung und stehen Ihnen auch danach mit Rat und Tat zur Seite. Unser Service ist sowohl für Privatkunden als auch für geschäftliche Kunden von Interesse. Wenden Sie sich einfach an uns und wir helfen Ihnen weiter. Erfahren Sie alles zum Hausverkauf.

Die Beurkundung – absegnung druch einen Notar

Um einen Kaufvertrag für ein Grundstück aufzusetzen, muss dieser notariell beurkundet werden. Der Zweck der Beurkundung ist es, den Käufer und Verkäufer vor überstürzten Entscheidungen zu schützen und sicherzustellen, dass die Interessen beider Parteien sachgerecht erfasst werden. Die Erfassung der Interessen wird von einem Notar durchgeführt, welcher kein Interessenvertreter einer Seite ist, sondern unparteiisch handelt. Mehr zum Thema Beurkundung des Kaufvertrags.

Immobilien bei der Scheidung – der Zugewinnsausgleich hilft

Schließen zwei Menschen eine Ehe ohne Ehevertrag, leben sie laut Gesetz in einer Zugewinngemeinschaft. Ein Zugewinn ist definiert, als der Betrag um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt. Während der Ehe bleiben die beiden Vermögen also getrennt und bei der Scheidung findet ein Ausgleich des Zugewinns der Vermögen statt. Jeder Ehepartner soll also mit gleich viel Zugewinn aus der Ehe herausgehen. Die Experten von IHV können hier helfen und das schwierige Thema mit Ihnen gemeinsam angehen und die beste Lösung für Ihre Immobilie finen. Mehr zu Immobilien bei der Scheidung.

Der Hauskauf – Makler, Provision & Kredite

Der Traum vom Eigenheim, selbstständig leben in den eigenen vier Wänden, alles selbst gestalten und nach seinen individuellen Wünschen einrichten können. Doch mit diesen Wunschvorstellungen ist es noch lange nicht getan, denn zu einem Hauskauf gehört viel mehr. Zum Ziel, sich entspannt in seinem eigenen Garten zurücklehnen und das Leben genießen zu können führt ein langer Weg. Um diesen so einfach wie möglich zu gestalten, haben die Experten von IHV die besten Tipps & Tricks, was Sie beim Hauskauf genau beachten sollte, und welche Stolperfallen Sie vermeiden können. Erfahren Sie mehr zum Hauskauf!

Immobilien vererben – den Nachlass im Testament regeln

Ohne ein Testament wird der Nachlass nach den Vorschriften der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Diese ist jedoch nicht immer im Interesse des Erblassers. Existiert ein Testament, kann das Vermögen anders verteilt werden, als es das Gesetz vorsieht und auch nicht blutsverwandte Personen können erben. Das Erstellen eines Testamentes ist also nicht nur wichtig um den letzten Willen genau zu regeln, sondern auch um Streitigkeiten in der Familie zu vermeiden. Erfahren Sie mehr zum Thema Immobilien vererben.

IHV

Experten

Kontakt

Schreiben Sie uns Ihre Frage und wir melden uns asap zurück.