Verkauf

Elternhaus

Elternhaus geerbt – Verkaufen, vermieten oder selber nutzen?

Früher oder später stehen Sie als Kind von immobilienbesitzenden Eltern vor der Frage, ob Sie das Haus verkaufen, vermieten oder halten sollen. Nicht immer ist der Verkauf des Elternhauses direkt an eine Erbschaft gekoppelt. Werden Ihre Eltern pflegebedürftig und können ihr Haus nicht mehr selbst halten und bewirtschaften, ist ein Verkauf oftmals die beste und einzige Lösung. Doch in diesem Haus stecken zahlreiche Emotionen und Erinnerungen, die Ihre gesamte Kindheit betreffen und eine rationale Entscheidung unmöglich machen. Nicht selten muss die Unterbringung eines oder beider Elternteile in einer Seniorenresidenz über den Verkaufserlös der Immobilie finanziert werden. Besitzen Sie selbst eine Immobilie, steht der Selbstbezug in den meisten Fällen nicht auf Ihrer Agenda. Auch die Lage der Immobilie oder unterschiedliche Meinungen mit Ihren Geschwistern als Miterben kann den Verkauf als einzige Option erforderlich machen.

In allen Fällen, auch wenn die Ausgangslage schwierig ist, sind wir bei IHV ein erfahrener und vertrauenswürdiger Ansprechpartner, der Ihr Elternhaus verkauft und Sie vom ersten Gedanken bis zur Übergabe an den Käufer begleitet.

Was beim Verkauf des Elternhauses wichtig ist

Ehe wir als Online Immobilienmakler handlungsfähig sind, müssen einige grundlegende Fakten geklärt werden. Verkaufen darf nur, wer im Grundbuch steht und somit der rechtmäßige Eigentümer des Elternhauses ist. In den meisten Fällen stehen beide Elternteile als Eigentümer im Grundbuch, so dass im Sterbefall das hinterbliebene Elternteil als Alleinerbe zählt und über den Umgang mit der Immobilie entscheidet. Sind beide Eltern verstorben, sind Sie als Kinder die nächsten Erben und können sich, vorausgesetzt es herrscht Einigkeit, für den Verkauf des Elternhauses entscheiden. Vorab ist eine Änderung des Grundbucheintrags nötig, da Ihre reguläre Eigentümerschaft die Grundvoraussetzung für den Elternhausverkauf ist. Sehr kompliziert wird es, wenn ein Elternteil bereits verstorben und das andere Elternteil nicht mehr geschäftsfähig ist. Liegt in diesem Fall keine Generalvollmacht vor und das hinterbliebene Elternteil möchte die Immobilie nicht verkaufen, kann nur ein Vormundschaftsgericht über den Verkauf entscheiden.

Wir empfehlen Ihnen, derartige Regelungen zu einem Zeitpunkt zu treffen, zu dem Ihre Eltern und Immobilieneigentümer geschäftsfähig sind. Eine notarielle Vollmacht oder eine Schenkung des Hauses zu Lebzeiten vereinfacht Ihre Handlungsfähigkeit für den Fall, dass Sie Ihr Elternhaus verkaufen und vom Erlös zum Beispiel die Unterbringung Ihrer Eltern im Pflegeheim finanzieren müssen. Sind alle vorab notwendigen Dinge geklärt, können wir Ihr Elternhaus zeitnah und zum realen Verkehrswert in Ihrem Auftrag verkaufen.

Elternhaus verkaufen? Der Ablauf im Detail

IHV: Von der Bestandsaufnahme über die Verkehrswertermittlung bis zum Verkaufsabschluss kompetent!

Zu Ihrem Elternhaus haben Sie eine ganz besondere Bindung. Hier sind Emotionen im Spiel, die einen Verkauf erschweren und Sie zusätzlich psychisch belasten. Möchten Sie Ihr Elternhaus verkaufen, sollten Sie nicht auf die Professionalität erfahrener Online Immobilienmakler verzichten. IhrHausverkauf.de unterstützt Sie vom ersten Moment an und übernimmt den Verkauf inklusive aller vorab und in der Verkaufsphase anfallenden Aufgaben. In Ihrem Auftrag prüfen wir potenzielle Käufer, führen Besichtigungen durch und sind so lange für Sie tätig, bis das Elternhaus offiziell einen neuen Eigentümer gefunden hat und die Schlüsselübergabe erfolgt ist.

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