Makler

Widerrufsrecht

Widerrufsrecht – Rechte und Pflichten

Ein Maklervertrag wird nur gültig, wenn er über eine rechtssichere Widerrufsbelehrung verfügt. Diese muss dem Kunden in schriftlicher Form, per E-Mail oder per Fax zugehen und akzeptiert werden. Um die vollständige Gültigkeit zu erlangen, muss auch der Makler zustimmen und den Vertrag annehmen. Die Akzeptanz der Widerrufsbelehrung erfolgt in dem Moment, in dem Sie als Eigentümer einen Maklervertrag abschließen, oder als Kunde die Leistung eines Maklers in Anspruch nehmen.

Sie suchen nach einer Immobilie und interessieren sich für ein Angebot, das über einen Makler vermittelt wird? Dann geht Ihnen bereits nach der ersten Kontaktaufnahme nicht nur das Exposé und die Antworten auf eventuelle Fragen, sondern auch die Widerrufsbelehrung zu. Diese besagt, dass Sie sich zur Bezahlung der Provision verpflichten, wenn der Kaufvertrag zustande kommt und Sie sich für das Objekt entscheiden. Gerne beraten wir Sie bei IHV zum Widerrufsrecht und dessen Bedeutung, die Sie kennen und beherzigen sollten.

Vertragsabschluss Online – Widerrufsrecht

Wie gestaltet sich das Widerrufsrecht bei Online Vertragsabschlüssen?Wenn Sie im Internet nach einer Immobilie suchen, finden Sie im Regelfall größtenteils Angebote von Immobilienmaklern. Viele Kaufinteressenten fragen sich diesbezüglich, ab welchem Zeitpunkt sie einen Vertrag eingehen und dem vom Eigentümer beauftragten Makler einen Auftrag erteilen. Ehe Sie fernab der im Internet veröffentlichten Informationen weitere Daten erhalten, bekommen Sie vom Immobilienmakler eine Widerrufsbelehrung zugesandt.

Erst wenn Sie diese bestätigen, was online mit einem Klick erfolgt, wird der Makler für Sie tätig. Sie sollten wissen, dass Sie in diesem Moment einen Vertrag abschließen und sich dazu verpflichten, die vom Makler geforderte Provision zu zahlen, sofern Sie sich für den Kauf des Objektes entscheiden.

Wenn Sie nach dem Erhalt weiterer Informationen oder auch nach einer Besichtigung nicht von der Immobilie überzeugt sind, entstehen Ihnen keine Kosten. Der Vertrag ist in diesem Fall nicht zustande gekommen, so dass Sie in keiner finanziellen Verpflichtung gegenüber dem Immobilienmakler stehen. Anders verhält es sich, wenn Sie sich für die Immobilie entscheiden. Sollten Sie über die Provision verhandeln und diese beispielsweise senken wollen, sprechen Sie den Makler vor der Akzeptanz der Widerrufsbelehrung an. Sobald Sie den Vertrag mit einem Klick geschlossen haben, sind nachträgliche Verhandlungen im Regelfall nicht von Erfolg gekrönt.

Provisionszahler hat 14-tägiges Widerrufsrecht

Generell können Sie den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf setzt voraus, dass Sie den Makler schriftlich oder per E-Mail darüber informieren, dass Sie keine weiteren Dienstleistungen wünschen. Die Widerrufsbelehrung richtet sich grundsätzlich an den Vertragspartner, der für die Zahlung der Provision zuständig ist.

Beauftragen Sie einen Immobilienmakler mit der Suche nach einem solventen Mieter, gilt das Widerrufsrecht für Sie als Eigentümer. Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, sind Sie bei Verkaufsabschluss zur Provisionszahlung verpflichtet, so dass in diesem Fall Sie der Widerrufsberechtigte sind. Generell kann jede Partei den Vertrag widerrufen, wenn es im Widerrufsrecht prägnante Fehler gibt oder die Widerrufsbelehrung nicht korrekt und in schriftlicher Form übermittelt wurde.

IHV berät zum Widerrufsrecht beim Maklervertrag

IHV ist Ihr professionelle Ansprechpartner und Online Immobilienmakler, der Sie über die Widerrufsbelehrung, deren Bedeutung und das Widerrufsrecht an sich berät. Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder suchen einen Mieter? Dann bieten wir Ihnen eine Full Service Betreuung und gewährleisten Ihnen einen Maklervertrag, der Sie in seiner Gesamtheit überzeugt und durch unsere Experten erstellt wird. Natürlich beinhaltet der Vertrag das gesetzlich verbindliche Widerrufsrecht, das je nach Vertragsinhalt für Sie als Auftraggeber oder für den Kaufinteressenten gilt. Sie wollen sich vor der Vertragsunterzeichnung umfassend über die Widerrufsbelehrung informieren? Bei IHV – Ihr Hausverkauf können Sie sich auf eine Kompetenzberatung verlassen und sicher sein, dass Sie ausführlich zu Ihren Rechten und Pflichten bei Vertragsabschluss informiert werden.

Makler Vertrag: Tipps und Hilfe

Sie möchten ein Haus verkaufen oder eine Wohnung verkaufen, haben keine Erfahrung auf dem Immobilienmarkt und wollen Fehler unbedingt vermeiden? Dann sind Sie mit den umfassenden Leistungen eines Maklers gut beraten und vereinfachen sich den zeitintensiven und komplexen Verkauf Ihres Wohneigentums. Wenn Sie einen Makler beauftragen, müssen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie nicht in Ihren Zeitplan einkalkulieren, da alle Aufgaben direkt von Ihrem Immobilienmakler übernommen und in Ihrem Sinne ausgeführt werden. Mit IHV entscheiden Sie sich für Makler, die Sie mit langjähriger Erfahrung und Expertise beim Verkauf und auf der Suche von Häusern, Wohnungen, Grundstücken und Gewerbeimmobilien betreuen.

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