Verkauf

Wertgutachten

Kosten und Honorarangaben – was ein Gutachter verlangt

Ihr Wertgutachten erstellen wir bei der IHV kostenlos und unverbindlich. Sofern gesetzliche Vorgaben nicht zur Bestellung eines Sachverständigen zwingen, erhalten sie mit unserer Immobilienbewertung eine realistische Bewertung Ihres Objekts im regionalen und überregionalen Markt. Zeitnah und präzise erstellen wir die Wertermittlung zu Grundstücken, Wohn- und Gewerbeobjekten. Soll das Wertgutachten jedoch bei Gericht vorgelegt werden, wie beispielsweise bei einer Scheidung, sind kostenpflichtige Sachverständige hinzuziehen. Vor Ort wird das Wohn- oder Mietobjekt in Augenschein genommen. In der Regel werden sowohl eine schriftliche und eine digitale Kopie des Gutachtens ausgestellt.

Dieses behördlich anerkannte Verkehrswertgutachten hat seinen Preis. Grundsätzlich hängt das Gutacherhonorar vom erwarteten Verkehrswert der Immobilie sowie vom Aufwand für das Erstellen des Gutachtens ab. Das Gutachterhonorar richtet sich allerdings noch immer häufig nach der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure (HOAI) von 2002. Diese ist zwar seit 2009 nicht mehr bindend, doch besteht seitdem keine feste Regelung für Gutachten und Wertermittlungen. Damit können Sie das Honorar mit dem Immobiliengutachter grundsätzlich frei aushandeln. Bevor Sie einen Gutachter beauftragen, sollten Sie mehrere Angebote einholen. Gerne stehen wir Ihnen bei der Auswahl und Beauftragung eines Gutachters aus Ihrer Region zur Seite. Gemäß einer Richtlinie des Bundesverband Sachverständiger (B.V.S. Sachverständiger) werden die Honorare für Gutachtertätigkeiten auf Berechnungsgrundlage des Immobilienwertes ermittelt. Hinzu kommen weitere Besonderheiten der Immobilie, wie etwa Wohn- und Erbbaurechte sowie Wegerechte.

Gutachtergebühren – der Immobilienwert gibt den Preis vor

Wird die Immobilie mit 300.000 Euro bewertet, beträgt das Gutachterhonorar nach den Richtlinien des B.V.S. Sachverständige 1.800 Euro. Da zusätzlich ein Wegerecht beurteilt wurde, kann ein Aufschlag von 20 Prozent = 360 Euro in Rechnung gestellt werden. Die Kosten für den Gutachter belaufen sich somit auf insgesamt 2.160 Euro.#

Beachten Sie den Überblick über alle Kosten mit unseren Profis von IHV

Arbeiten Sie beim Verkauf der Wohnung oder des Hauses mit der IHV zusammen, erstellen wir im ersten Schritt eine kostenlose Bewertung für Ihre Immobilie. Diese erste Wertschätzung kann Ihnen als Grundlage dienen, um sich für oder gegen einen Verkauf zu entscheiden. Nach der Erstentscheidung kann nach Bedarf jederzeit ein offizielles Wertgutachten eines vereidigten Sachverständigen eingeholt werden. Die uns entstehenden Kosten decken wir im Verkaufsfall durch die Maklergebühren ab. Die Wertermittlungen von IHV – Ihr Hausverkauf sind besonders realistisch und erfolgen sehr kurzfristig. Die ermittelte optimale Preisspanne für Ihr Objekt bezieht sich direkt auf Ihre Region und die Lage auf dem regionalen Immobilienmarkt. Unsere Bewertung ermöglicht die optimale Platzierung Ihrer Immobilie in den Regionen Hessen und Rheinland-Pfalz und deutschlandweit. Ohne finanzielle Verpflichtungen erhalten Sie eine professionelle Bewertung durch die IHV. Unsere Makler sind markterfahren und kennen die Preise der Vergleichsobjekte in Ihrer Nähe.

Wir garantieren eine reelle Bewertung Ihrer Immobilie

Vermeiden Sie mit IHV – Ihr Hausverkauf eine zu hohe und eine zu niedrige Bewertung Ihres Objektes. Schätzen Sie Ihr Wohnobjekt aus emotionalen Gründen vielleicht zu hoch ein, erhalten Sie anhand unserer neutralen und unabhängigen Wertermittlung erste korrigierende Hinweise. Oder soll die Immobilie etwa so schnell wie möglich verkauft werden? Verkaufen Sie nicht unter Wert, denn unsere Objektbewertung entspricht den realistischen Möglichkeiten des Marktes. Verlassen Sie sich auf die IHV, damit unsere Makler den optimalen Preis für Ihr Objekt erzielen können.

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Für jedes Vorhaben perfekt vorbereitet

Vielleicht geht es bei Ihrem Verkaufswunsch um eine erste Werteinschätzung bei einer anstehenden Scheidung, beim Erben und Vererben oder möchten Sie sich räumlich und beruflich verändern? Mit dem Rentenalter oder bei Familienzuwachs werden meist Überlegungen für einen günstigen Verkauf des Wohneigentums angestellt. Wenden Sie sich an die IHV um eine marktnahe Einschätzung für Ihr Vorhaben zu erhalten. Unser Service ist kostenlos und ohne Verpflichtung für Sie. Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen bewerten wir diskret und zuverlässig. Mit unserer starken Präsenz auf den Immobilienmärkten in Hessen und Rheinland-Pfalz können wir Ihnen Experten aus allen Immobilienbereichen vermitteln. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Hausverkauf – die Wertermittlung beim Immobilienverkauf

Alle wichtigen Informationen zur Wertermittlung beim Immobilienverkauf und der weiteren Wertermittlungsverfahren übersichtlich für Sie zusammengefasst:

Der Verkehrswert – Bezug auf die Makro- & Mikrolage

Die Verkehrswertermittlung bezieht sich auf die Makrolage (Stadt/Region) und die Mikrolage (unmittelbare Umgebung der Immobilie) des Objekts, seinen Schnitt, die Größe und eventuell bestehende Grundschuldeinträge, die den Wert mindern können. Der Verkehrswert ist gemäß BauGB kein dauerhaft festgeschriebener Wert, sondern bezieht sich auf den im Gutachten angegebenen Stichtag. Möglich ist, dass sich der Verkehrswert in einem bestimmten Zeitraum entscheidend verändert. Erfahren Sie mehr zum Verkehrswert!

Das Ertragswertverfahren – Aufteilung in Verkehrs- & Gebäudeertragswert

Das Ertragswertverfahren teilt das Objekt in den Verkehrswert des Bodens und den Gebäudeertragswert auf. Dazu gehören Mieteinnahmen, Instandhaltungskosten und Kosten zur Bewirtschaftung von Grundstück und Gebäude. Gegenübergestellt werden demnach der Mietertrag abzüglich der Bewirtschaftungskosten und dem Bodenwert inklusive seiner Verzinsung. Unser Investorenteam bei IHV stellt gerne Renditeermittlungen für Ihr Wunschobjekt auf. Kaufinteressenten lassen sich von guten Renditen überzeugen. Auf Anfrage teilen wir Ihnen mit, welche Daten für die Berechnung erforderlich sind. Nach Eingang der Unterlagen übernehmen wir die Ermittlung des Ertragswertes und geben Ihnen eine erste Einschätzung zur Rendite. Mehr zum Ertragswertverfahren!

Das Sachwertverfahren – Wert für den Neuaufbau einer Immobilie

Die Berechnung ermittelt zunächst mit dem Bodenrichtwert den Verkehrswert des Bodens, danach wird der Gebäudesachwert addiert. Der Gebäudesachwert ergibt sich aus den Gebäudeherstellungskosten abzüglich eventueller Altersminderungen. Bodensachwert (Vekehrswert des Bodens) und Gebäudesachwert werden addiert und mit einem Sachwertfaktor multipliziert. Die Berechnung des Sachwertfaktors erfolgt in Abhängigkeit vom Gebäudetyp, dem vorläufigen Sachwert sowie dem Bodenrichtwert. Der so ermittelte Gesamt-Sachwert gibt an, welche finanziellen Mittel für einen Neuaufbau der Immobilie aufzuwenden wären. Erfahren Sie mehr zum Sachwertverfahren!

Das Vergleichswertverfahren – Vergleich mit ähnlichen Immobilien

Das Vergleichswertverfahren vergleicht Ihre Immobilie mit ähnlichen Objekten. Zur Anwendung kommt es insbesondere beim Immobilienverkauf von Eigentumswohnungen und Wohnhäusern. Auch für unbebaute Grundstücke kann der Vergleichswert ermittelt werden. Beim Vergleich werden lediglich Objekte in ähnlichen Lagen und mit vergleichbarem Zuschnitt berücksichtigt. Die in die Wertermittlung eingehenden Immobilien sollten aus unmittelbarer Nähe des Wohnobjektes stammen. Das Vergleichswertverfahren gilt als besonders wirklichkeitsnah. Es wird sehr häufig bei der Wertermittlung von Grundstücken angewendet, denn die Lagen sind regional relativ gut vergleichbar. Mehr zum Vergleischwertverfahren!

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