Jahressperrfrist der Mieterhöhung

Jahressperrfrist – Wenn der Vermieter die Miete erhöhen möchte, kann er dies erst verlangen, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert ist. Diese 15 Monate setzen sich aus den 12 Monaten der Jahressperrfrist und den drei Monaten Überlegungszeit des Mieters zusammen. Die Jahressperrfrist ist zum Schutz der Mieter gedacht, um sie vor einer plötzlichen Mieterhöhung zu bewahren. Bei Missachtung der Sperrfrist wird die verlangte Mieterhöhung unwirksam.

Jahressperrfrist im Überblick: Schutz vor einer verfrühten Mieterhöhung

  • Kann vom Vermieter erst nach 15 Monaten verlangt werden
  • Die 15 Monate bestehen aus 12 Monaten der Jahressperrfrist und 3 Monaten Überlegungszeit des Mieters
  • Schützt die Mieter vor einer verfrühten und plötzlichen Mieterhöhung
  • Bei Missachtung ist die Mieterhöhung unwirksam

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