Auflassungsvormerkung (Grundbuch) als Reservierung des Eigentums an einer Immobilie

Auflassungsvormerkung (Grundbuch) – Die Auflassungsvormerkung bezeichnet die Einigung, dass das Eigentum einer Immobilie vom Verkäufer auf den Erwerber der Immobilie übergehen und dieser Übergang des Eigentums im Grundbuch vollzogen werden soll. Durch das bedingte unmittelbare Reagieren des Grundbuchs, wird die Auflassungsvormerkung benötigt, bei der besagte Auflassung reserviert wird. Diese Auflassung dient zur Sicherung, um zu gewährleisten, dass der Eigentumsübergang sicher erfolgt und das Eigentum an der Immobilie umgeschrieben wird.

Auflassungsvormerkung (Grundbuch) im Überblick: Sicherungsmittel für den Eigentumsübergang

  • Vormerkung im Grundbuch für bevorstehenden Eigentumsübergang
  • Durch bedingtes unmittelbares Reagieren des Grundbuchs wird Reservierung in diesem benötigt
  • Ist ein Sicherungsmittel für die Zuverlässigkeit des Eigentumsübergang

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Berechtigtes Interesse an bestimmten Daten im Grundbuch

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