Arglistig verschweigen von tatsächlichen Umständen

Arglistig verschweigen – Beim arglistigen Verschweigen wird dem Verkäufer oder Makler unter anderem das Verschweigen von Mängeln am Objekt vorgeworfen. Wenn eine Aufklärungspflicht des Verkäufers oder Maklers besteht, dieser aber versucht die ihm bekannten Mängel zu verschweigen, steht der Vorwurf des arglistigen Verschweigens im Vordergrund. Zum Verschweigen zählt das Aufrechterhalten eines Irrtums oder die Unterdrückung von Tatsachen.

Arglistig verschweigen im Überblick: Bagatellisieren von tatsächlichen Umständen

  • Umgehung der Aufklärungspflicht des Verkäufers oder Maklers
  • Bestimmte Umstände eines Objektes werden verschwiegen
  • Verschweigung von Mängeln ist in wichtiger Punkt
  • Kenntnis der eignen Unkenntnis der Verkäufer oder Makler steht im Vordergrund

Zurück zum Wiki: Immobilien

Nachrichten >
Fachwerkhaus - Denkmalschutz, Bauweise & Zeichnung

Leave a Comment

Kontakt

Schreiben Sie uns Ihre Frage und wir melden uns asap zurück.