Doppelvermietung – Mieter, Schadensersatz & Ferienwohnung

Doppelvermietung – Eine Doppelvermietung ist dann gegeben, wenn der Vermieter einen Mietvertrag mit zwei Mietern gleichzeitig oder bevor der vorherige Mieter ausgezogen ist, einen Mietvertrag mit einem neuen Mieter, abschließt. Es gilt die Regel, dass der erste Mieter mehr Rechte hat, als der neue Mieter. Der neue Mieter ist in so einem Fall berechtigt Schadensersatz von dem Vermieter zu verlangen. Wenn zwei Mietverträge gleichzeitig abgeschlossen werden, hat der Vermieter das Recht zu entscheiden, wer einziehen soll und muss der anderen Person Schadensersatz zahlen. Auch bei Ferienwohnungen und Stellplätzen für Autos kommt eine Doppelvermietung vor. Besonders ärgerlich ist eine Doppelvermietung für Gewerberäume, denn Unternehmen planen mit dem neuen Arbeitsplatz und können ernsthafte strukturelle Probleme dadurch bekommen. In jedem der Fälle steht einem ebenfalls Schadensersatz zu.

Doppelvermietung im Überblick

  • Vermieter schließt Mietvertrag mit zwei Mietern ab
  • Erster Mieter hat mehr Rechte, als neuer Mieter
  • Bei gleichzeitigem Vertragsabschluss darf Vermieter entscheiden, wer einziehen soll
  • Auch bei Ferienwohnungen, Gewerberäumen & Stellplätzen für Autos
  • Vermieter muss Schadensersatz zahlen

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