Anbauwand des Nachbargrundstücks

Anbauwand – Die Anbauwand wird an die Wand des Nachbarn angebaut. Aufgrund des Anbaus an die Nachbarwand wird eine Einwilligung des Nachbarn benötigt. Durch die Überschreitung der Grenze zum Nachbargrundstück darf der Nachbar die Wand für eigene bauliche Maßnahmen mitbenutzen und berechtigt ihn selbst anzubauen.

Anbauwand im Überblick: Die geteilte Wand zwischen den Nachbarn

  • Wird an die Wand des Nachbarn angebaut
  • Benötigt Genehmigung des Nachbarn
  • Nachbar darf die Wand für eigene Zwecke mitbenutzen
  • Die Wand berechtigt den Nachbarn selbst anzubauen

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