Zweitwohnsitzsteuer als Steuerausgleich

Zweitwohnsitzsteuer – Wenn man in einer Stadt lebt, der Hauptwohnsitz aber woanders ist, so handelt es sich um einen Zweitwohnsitz. Wenn dies der Fall ist, müssen Steuern gezahlt werden. Da es sich um eine Kommunalsteuer handelt, wird diese von der Gemeinde erhoben und besteuert das Innehaben des Zweitwohnsitzes. Der Grund für die Erhebung dieser Steuer ist, dass die Kommunen den Steuerausgleich wieder einholen möchten, welchen sie von den Bewohnern mit Erstwohnsitz erhalten. Wie hoch die Steuer ausfällt, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

Zweitwohnsitzsteuer im Ãœberblick: Die Besteuerung des Innehaben eines Zweitwohnsitzes

  • Steuern die gezahlt werden, wenn man einen zweiten Wohnsitz woanders hat als da, wo der Hauptwohnsitz ist
  • Ist eine Kommunalsteuer und wird deswegen von den Gemeinden erhoben
  • Besteuert das Innehaben eines zweiten Wohnsitzes
  • Grund: Kommunen wollen den Steuerausgleich wieder einholen, welchen sie von den Bewohnern mit Erstwohnsitz erhalten
  • Höhe der Steuer ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich

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