Zwangsvollstreckungsunterwerfung für Kaufpreis einer Immobilie

Zwangsvollstreckungsunterwerfung für Kaufpreis – Jeder Kaufvertrag über eine Immobilie beinhaltet eine Unterwerfungsklausel. Diese Klausel besagt, dass der Verkäufer einer Immobilie sofort zwangsweise die Vollstreckung betreiben und die Zahlung des Kaufpreises von dem Käufer beantragen kann, wenn dieser den Kaufpreis nicht fristgerecht zahlt. Der Zweck ist es, dass der Verkäufer wegen der Zahlungsunfähigkeit des Käufers nicht vor Gericht gehen muss.

Zwangsvollstreckungsunterwerfung für Kaufpreis im Überblick: Zum Schutz des Verkäufers

  • Ist als Unterwerfungsklausel in jedem Kaufvertrag einer Immobilie festgehalten
  • Die Klausel besagt, dass der Verkäufer sofort zwangsweise die Vollstreckung betreiben und die Zahlung des Kaufpreises vom Käufer verlangen kann, wenn dieser nicht fristgerecht zahlt
  • Zweck ist der Schutz des Verkäufers, nicht erst vor Gericht gehen und auf seine Auszahlung klagen zu müssen

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