Per Checklist sicher zum Verkauf einer Immobilie

Die Erbschaft eines Hauses stellt vor einige besondere Herausforderungen. Ehe Sie über einen Verkauf und die weitere Verfahrensweise mit der Immobile nachdenken, überlegen Sie, ob Sie das Erbe überhaupt antreten. Denn mit Anerkennung des Erbes übernehmen Sie nicht nur das Objekt, sondern auch eventuelle Hypotheken, offene Handwerkerrechnungen und alle mit dem Haus in Verbindung stehenden Verbindlichkeiten. Befindet sich die Immobilie in einem schlechten Zustand, könnte eine notwendige Sanierung auf Sie zukommen, oder aber ein Verkauf nur mit größerem Verlust möglich sein.

Bei IHV beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie mit einer Checklist und langjährigen Erfahrungen dabei, die richtige Entscheidung bei Immobilienerben zu treffen.

Klarheit statt mangelnde Übersicht: Wichtige Punkte beim Haus verkaufen

Welchen Wert hat die Immobilie? Gibt es Hypotheken oder eine Grundschuld auf dem Haus? Ist das Objekt vermietet, sind größere Instandsetzungs- oder Sanierungsmaßnahmen nötig? Möchten Sie die Immobilie im aktuellen Zustand veräußern oder wollen Sie den Wert steigern, in dem Sie zum Beispiel renovieren und notwendige Reparaturen vornehmen? Mit Annahme der Erbschaft müssen Sie die Erbfolge und Ihre Eigentümerschaft nachweisen. Dazu benötigen Sie das Testament oder Ihre Nennung als Eigentümer im Grundbuch. Prüfen Sie den Grundbuchauszug und lassen diesen gegebenenfalls ändern, sofern die Erbfolge und damit Ihre Eigentümerschaft noch nicht eingetragen sind. Nun sollten Sie den Verkehrswert ermitteln lassen und diesbezüglich Sicherheit in der Erbschaftssteuer erhalten.

Sind Sie kein Alleinerbe, ist ein Hausverkauf nur bei Einigkeit aller Erben möglich. In einigen Fällen kann die Erbschaft in den Zeitraum der Spekulationsfrist fallen. Hier sollten Sie genau überlegen, ob sich ein Verkauf zum aktuellen Zeitpunkt lohnt oder ob Sie das Haus bis zum Ablauf der Spekulationsfrist halten und auf diesem Weg eine Spekulationssteuer umgehen. Neben den besonderen Punkten beim Verkauf einer geerbten Immobilie stehen alle generellen Punkte zum Hausverkauf auf Ihrer Checklist.

Die Verkehrswertermittlung als Basis

Sie haben sich für die Annahme der Erbschaft entschieden und wollen das Haus verkaufen. Nun stehen Sie vor der Frage der Erbschaftssteuer. Als Ehepartner oder Kind eines Erblassers müssen Sie sich diesbezüglich nicht sorgen, da Sie mit einem Freibetrag von 500.000 Euro für Ehepartner und mit einem Freibetrag von 400.000 Euro für Kinder im Regelfall steuerfrei erben. Nur wenn der Verkehrswert des Hauses über diesem Betrag liegt, fallen für den Überschuss Erbschaftssteuern an. Da ein Gutachter bei der Ermittlung des Verkehrswerts bekanntermaßen im Sinne des Auftraggebers tätig wird, sollten Sie die Bestellung des Sachverständigen nicht dem Finanzamt überlassen. Besser ist, wenn Sie IHV – Ihr Hausverkauf mit der Veräußerung und allen damit in Verbindung stehenden Aufgaben, somit auch mit der Verkehrswertermittlung, beauftragen.

Haben Sie Ihr Elternhaus gemeinsam mit Ihren Geschwistern geerbt und Sie möchten verkaufen, ein Geschwisterteil sieht den Verkauf aber nicht als Option, müssen Sie vor einer möglichen Veräußerung eine Einigung erzielen. Das ist nicht immer einfach, so dass wir Ihnen empfehlen, sich um Unterstützung in der Einigung zu bemühen und unnötige Streitigkeiten auszuschließen. Wenn Sie über IhrHausverkauf.de verkaufen, fallen keine Kosten für die Veräußerung Ihres Immobilienerbes an. Die Grundbuchänderung ist für Erben kostenlos und die Provision für Ihren Makler zahlt der Käufer. Sie sollten lediglich vorab überlegen, ob Sie Schönheitsreparaturen durchführen oder das Objekt im aktuellen Zustand zum Verkauf anbieten möchten. Die Verkehrswertermittlung ist im Falle eines Maklerverkaufs bereits in der Provision enthalten und muss somit nicht extra und von Ihnen gezahlt werden.

Checklist Schritt für Schritt abarbeiten – Fehler beim Hausverkauf vermeiden!

Wir empfehlen Ihnen, der Checklist zum Hausverkauf viel Aufmerksamkeit zu schenken. Gerade bei geerbten Immobilien stehen Sie vor der eigentlichen Vorbereitungsphase einigen weiteren Herausforderungen gegenüber. Wenn Sie Alleinerbe sind oder es im Bezug auf den Verkauf keine Uneinigkeit gibt, brauchen Sie nur eine Änderung im Grundbuch vornehmen lassen und die Immobilie auf Hypotheken, Grundschulden und sonstige Belastungen durch offene Verbindungen prüfen.

Ebenfalls raten wir Ihnen, das Haus nicht innerhalb der Spekulationsfrist zu verkaufen. Hat der Erblasser die Immobilie 10 Jahre oder länger bewohnt, ist die Frist verstrichen und Sie brauchen sich nicht um Spekulationssteuern zu kümmern. Wir empfehlen Ihnen, sowohl die Checklist für den Antritt eines Immobilienerbes, wie die wichtigen Punkte beim gewünschten Verkauf zu beachten und kostspielige Fehler zu vermeiden. Durch die Beauftragung einer professionellen Dienstleistung müssen Sie sich nicht eigenständig mit dem Verkauf beschäftigen und können den Hausverkauf vom Experten vornehmen lassen.

IHV – Ihr Hausverkauf verkauft Ihr Haus zum besten Preis!

Wir bei IhrHausverkauf.de sind erfahrene Online Immobilienmakler, die Ihre geerbte Immobilie bewerten und zum besten Preis ohne lange Standzeit verkaufen. Als Erbe sind Sie immer in einer emotional schwierigen Lage, in der rationale Entscheidungen unmöglich sind und die Fehlerquote hoch ist. Gerne beraten wir Sie über einen möglichen Verkauf oder die Vermietung, wenn Sie sich nicht zur Veräußerung der Immobilie entscheiden können, das Haus aber nicht selbst bewohnen möchten. Unsere Immobilienmakler unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben und bieten Ihnen Kernkompetenz und die Erledigung aller Aufgaben auf der Checklist.

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