Löschungsbewilligung zur Löschung eines Grundbuchrechts

Löschungsbewilligung – Bevor ein im Grundbuch eingetragenes Recht entfernt werden kann, muss die Person, der dieses Recht zusteht, eine Löschungsbewilligung erteilen. Diese Löschungsbewilligung kann von dem Verkäufer oder dem beauftragten Notar eingeholt werden, wenn der, der dritten Person zustehende Anspruch beglichen wurden.

Löschungsbewilligung im Überblick: Nach beglichenem Anspruch einer Person auf ein Recht

  • Ein im Grundbuch eingetragenes Recht kann entfernt werden, wenn die Person, der dieses Recht zusteht, eine Löschungsbewilligung erteilt
  • Löschungsbewilligung kann von Verkäufer oder Notar eingeholt werden, wenn der Anspruch der dritten Person beglichen wurde

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