Kaufpreismanipulation macht den Kaufvertrag ungültig

Kaufpreismanipulation – Je höher der vereinbarte Kaufpreis eines Grundstücks ist, desto höher ist die Grunderwerbssteuer. Aus diesem Grund kommt es ab und zu unter Vertragspartnern zu der Abmachung in dem Kaufvertrag einen niedrigeren Kaufpreis anzugeben, um die Grunderwerbssteuer niedriger zu halten. Der nicht benannte Teil des Kaufpreises wird dann von dem Erwerber unter der Hand bezahlt. Da nur der im Verkauf angegeben Kaufpreis notariell beurkundet wurde, der gesamte Kaufpreis allerdings höher war, ist der Kaufvertrag ungültig.

Kaufpreismanipulation im Überblick: Die Erhöhung der Grunderwerbssteuer

  • Je höher der Kaufpreis eines Grundstücks, desto höher ist die Grunderwerbssteuer
  • Einige Vertragspartner treffen Entscheidung in Kaufvertrag niedrigeren Kaufpreis anzugeben, um Grunderwerbssteuer zu sparen
  • Erwerber bezahlt den Rest des Kaufpreises unter der Hand
  • Vertrag ist ungültig, da nicht der vollständige Kaufpreis notariell beurkundet wurde

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