Kapitalertragssteuer ist die Vorauszahlung auf die Einkommensteuer

Kapitalertragssteuer – Seit dem 01.01.2009 gibt es eine Kapitalertragssteuer für private Kapitalerträge. Der Zweck dieser Regelung ist eine einheitliche Besteuerung von stillen Beteiligungen, Zinsen, Erträgen aus Kapitallebensversicherungen, Dividenden, Veräußerungsgewinnen mit Anteilen an Kapitalgesellschaften und der Veräußerung von Lebensversicherungen. Genossenschaften, Versicherungen, Kreditinstitute und Kapitalgesellschaften sind zu dem Einbehalt der Kapitalertragssteuer verpflichtet.

Kapitalertragssteuer im Überblick: Die einheitliche Besteuerung

  • seit dem 01.01.2009 gibt es eine Kapitalertragssteuer für private Kapitalerträge
  • Zweck: einheitliche Besteuerung von stillen Beteiligungen, Zinsen, Erträgen aus Kapitallebensversicherungen, Dividenden, Veräußerungsgewinnen mit Anteilen an Kapitalgesellschaften und der Veräußerung von Lebensversicherungen
  • Genossenschaften, Versicherungen, Kreditinstitute und Kapitalgesellschaften sind zum Einbehalt der Kapitalertragssteuer verpflichtet

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