Die Hausordnung – worauf müssen Sie achten?

Die Hausordnung soll helfen Streitigkeiten vor zu beugen. Besonders in Mietshäusern treffen viele verschiedene Meinungen aufeinander und es muss für Frieden in den eigenen vier wänden gesorgt werden. Die Hausordnung soll die häufigsten Streitigkeiten regeln und so Konflikten vorbeugen. Was genau darf eine Hausordnung aber regeln und was nicht ?

Hausordnung in Mietshäusern – ihre Rechte und Aufgaben

In einem Mietshaus mit fremden Menschen unter einem Dach zu leben kann nicht immer einfach sein. Verschiedene Meinung treffen aufeinander und das besonders im Bezug auf gemeinschaftlich genutzte Räume, wie den Flur- oder den Kellerbereich. Damit alle Mieter wissen was sie dürfen und was nicht, werde die wichtigsten Regelungen und häufigsten Fälle in der Hausordnung festgehalten. Was müssen Sie als Mieter also beachten und was passiert, sollten Sie gegen die Hausordnung verstoßen?

Hausordnung – verschiedene Arten, wer sie bestimmt und ändert & folgen von Verstößen

Zuallererst sollten Sie wissen, dass es verschiedene Arten von Hausordnungen gibt. Zum einen die, die Bestandteil des Mietvertrages sind und somit von Ihnen unterschrieben und akzeptiert werden und zum anderen die, die extern des Mietvertrages existieren. Der Unterschied ist, dass Ihnen bei externen Hausordnungen keine Rechten oder Pflichten auferlegt werden können, da Sie diese Hausordnung nie unterschrieben oder akzeptiert haben. Diese Hausordnung beschreibt nur ordnende Hinweise zu bestimmten Themen. Die externe Hausordnung kann also vom Vermieter jederzeit geändert oder abgewandelt werden. Die Hausordnung im Mietvertrag dagegen kann dem Mieter Rechte und Pflichten auferlegen. Dazu gehört zum Beispiel Schneeschippen im Winter oder auch das Reinigen des Treppenhauses. Diese Hausordnung kann vom Vermieter nicht einfach so verändert werden, da Sie im Mietvertrag festgehalten ist und Sie zuerst ihr Einverständnis geben müssten. Beide Hausordnungen werden vom Vermieter festgelegt und die darin festgehaltenen Punkte bestimmt. Das die Hausordnung eingehalten wird, fordert aber nicht nur der Vermieter, sondern alle Bewohner des Hauses.

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Bei Verstößen gegen die Hausordnung werden ebenfalls Unterschiede zwischen den beiden Arten gemacht. Bei Verstößen gegen die im Mietvertrag festgelegten Regelungen könnte eine Abmahnung und in schweren Fällen die Kündigung des Mietvertrages die Folge sein. Bei Verstößen gegen die externe Hausordnung können gegen Sie normalerweise keine Strafen rechten gemacht werden.

Was darf die Hausordnung regeln und was nicht ?

Die Hausordnung ist im allgemeinen für die Regelungen des Zusammenlebens mehrere Parteien verantwortlich. Sie soll darüber hinaus auch regeln, inwiefern die Mieter ihre Wohnung und gemeinschaftliche Räume zu behandeln haben. Wichtige Oberpunkte, die in einer Hausordnung aufgeführt sein sollten sind zum Beispiel:

  • Sauberkeit und Ordnung
  • Lärm und Ruhezeiten
  • Sicherheitsregelungen
  • Benutzung von Gemeinschaftsräumen
  • Heizen und Lüften

Um deutlicher zu machen, welche Hausordnung was regelt ein kleines Beispiel: Im Mietvertrag kann festgehalten werden, dass der Mieter das Treppenhaus reinigen muss. In der externen Hausordnung wird dann geregelt wie oft, was genau und wie das Treppenhaus zu reinigen ist. So teilen sich die Aufgabenfelder auf die verschiedenen Hausordnungen auf. In der externen Hausordnung dürfen jedoch nicht die Pflichten aus dem Mietvertrag erweitert werden, sondern sie werden nur genauer ausgeführt. Auch darf die Hausordnung dem Vermieter keine weiteren Rechte zusprechen. Aber auch die Hausordnung im Mietvertrag hat ihre Grenzen. Der Vermieter darf auch hier bestimmte Dinge nicht vorschrieben, die Gesetzlich anders geregelt sind. Dazu gehört zum Beispiel die Heizung. Der Vermieter darf in der Hausordnung nicht vorschreiben, wann der Mieter heizen darf und wann nicht, denn laut Gesetz hat der Mieter zu jeder Jahreszeit einen Anspruch auf eine ausreichend geheizte, warme Wohnung. Lesen Sie sich die Hausordnung also gut durch und kennen Sie ihre Pflichten.

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Die häufigsten Streitfälle um die Hausordnung

Natürlich soll die Hausordnung Streitfälle vermeiden, jedoch kommt es dennoch immer wieder dazu. Natürlich weichen die Hausordnungen je nach Haus und den Gegebenheiten ab, jedoch gibt es allgemeine Regelungen, die Streitigkeiten verhindern sollen. Fragen, die immer wieder gestellt werden und Themen, die dennoch immer wieder zu Streit führen sind beispielsweise:

Abschließen der Haustür

Dieser Punkt ist für viele Mietshäuser ein Streitfall, denn der eine fühlt sich nicht sicher, solange die Tür nicht abgeschlossen ist, der andere möchte in einer gefährlichen Situation nicht noch nach dem Schlüssel suchen müssen. In diesem Falle darf der Vermieter das vorschreiben, was er für richtig hält. Er kann sowohl festlegen, dass die Tür aus Sicherheitsgründen geschlossen bleiben muss aber genauso gut, dass sie aus Brandschutzgründen offen bleiben soll. Die Rechtslage ist hier nicht eindeutig und auch vor Gericht werden verscheiden Meinungen vertreten.

Besucher

Ein weiterer Streitpunkt ist das Thema Besucher, denn offiziell darf dem Mieter Besuch nicht verboten oder untersagt werden. Auch Einschränkungen, wie Beispielsweise nur Besuch ohne Hund sind nicht zulässig. Was der Vermieter aber in Anspruch nehmen kann, ist das Hausverbot. Sollte ein Besucher mehrmals negativ auffallen beispielsweise durch Ruhestörung oder Beschädigung darf der Vermieter diesem Hausverbot erteilen und der Besuch wird dieser Person untersagt. Sollte ein Besuch länger als sechs Wochen in der Mietwohnung bleiben, muss der Vermieter darüber benachrichtigt werden.

Ruhezeiten und Lärm

Die gängigsten Ruhezeiten, die in Hausordnungen festgehalten wurden, sind Mittags zwischen 13 und 15 Uhr und Nachts zwischen 22 und 6 Uhr. Am Wochenende können diese Zeiten jedoch abweichen. In diesen Ruhezeiten soll was Lärm angeht von allen Mietern Rücksicht genommen werden. Laute Musik oder Lärm von spielenden Kindern sollte vermieden werden. Die Ausnahme, die jedoch gilt ist Lärm von Babys oder Kleinkindern. Dieser muss sogar Nachts toleriert werden. Duschen oder Baden darf der Mieter während dieser Zeiten jedoch nicht untersagen. Aus Rücksicht auf den Rest des Hauses sollte dennoch Nachts nicht stundenlang geduscht werden – besonders nicht in hellhörigen Gebäuden.

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Fahrrad oder Kinderwagen unterstellen

Kinderwagen, Rollstühle oder Rollatoren dürfen vom Mieter im Treppenhaus abgestellt werden, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. So darf kein anderer geeigneter Abstellraum vorhanden sein und es dem Mieter nicht zuzumuten ist aufgrund von fehlendem oder zu kleinen Aufzug den Gegenstand in die Wohnung zu tragen. Wird ein Gegenstand in den Hausflur gestellt, dürfen die Brandschutzbestimmungen jedoch nicht verletzt werden, sodass kein Mieter von dem Gegenstand in Gefahr gebracht werden könnte. Fahrräder erhalten hier eine etwas andere Regel. Sie dürfen prinzipiell nicht im Treppenhaus abgestellt werden. Fehlt ein Fahrradkeller oder andere Abstellräume und ist das Rad vor dem Gebäude diebstahlgefährdet, so darf der Mieter das Fahrrad im Hof abstellen oder in die eigene Wohnung mitnehmen.

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