Grundstück, Reihenhaus, Abkürzung, Gesetz, Gründen, Gartenpflege, Verwalter, Vertrag, Verwalter, Wohnung vermieten, Abkürzung, Beirat, auflösen, Stimmrecht, Verklagen
Eigentümergemeinschaft – Die Eigentümergemeinschaft sind die Eigentümer an einer Immobilie mit mehreren Wohnungen. Sie führen regelmäßig Eigentümerversammlungen durch um gemeinschaftliche Themen zu besprechen, welche alle Bewohner des Hauses betrifft wie z. B. Außengestaltung von Haus und Grundstück, Gartenpflege, Gebühren und Nebenkosten, Renovierung bzw. Sanierung von Gemeinschaftseigentum wie Kellerräumen oder dem Dach, eine gemeinsame Hausverwaltung oder ein Hausmeister-Service. Es kann aber auch eine externe Hausverwaltung für diese Aufgaben, gegen Bezahlung angefordert werden.
Eigentümergemeinschaft im Überblick
- Gruppe von Eigentümern an einer Immobilie
- Regelmäßige Eigentümerversammlungen um gemeinschaftliche Themen zu klären
- Kann auch externe Hausverwaltung angefordert werden