Doppeltätigkeit – Definition, Vermittlungsmakler & Erklärung

Doppeltätigkeit – Die Doppeltätigkeit bezieht sich auf Makler. Die Definition ist, dass ein Makler für einen Verkäufer und einen Käufer gleichzeitig tätig wird. Die Voraussetzung ist die Unparteilichkeit des Immobilienmaklers. Der Immobilienmakler muss außerdem für beide Parteien als Nachweismakler oder für eine Partei als Nachweismakler und für die andere als Vermittlungsmakler tätig sein. Die Parteien müssen laut dem BGB von der Doppeltätigkeit des Maklers in Kenntnis gesetzt werden und eine ausführliche Erklärung gehört zu dem Service eines guten Maklers dazu.

Doppeltätigkeit im Überblick

  • Doppeltätigkeit bezieht sich auf Makler
  • Makler darf für Verkäufer und Käufer gleichzeitig tätig werden
  • Unparteilichkeit des Immobilienmaklers ist Voraussetzung
  • Immobilienmakler für beide Parteien als Nachweismakler oder für eine Partei als Nachweismakler und für die andere als Vermittlungsmakler
  • Käufer /Verkäufer müssen über Doppeltätigkeit informiert werden

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