Bauliche Veränderungen (WEG) müssen förmlich beschlossen werden

Bauliche Veränderungen (WEG) – Eine bauliche Veränderung bezieht sich bei Wohnungseigentümergemeinschaften auf bestimmte Baumaßnahmen und ist dann anzunehmen, wenn sie die folgenden vier Punkte erfüllt. Es zählt zu einer baulichen Veränderung wenn eine Baumaßnahme auf Dauer angelegt ist, sie nach Enstehen des Wohnungseigentums durchgeführt wird, sie zu einer Umgestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums führt und sie über eine ordnungsgemäße Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums hinausgeht. Sie geht also über die bloße Instandhaltung oder Modernisierung des gemeinschaftlichen Eigentums hinaus. Jede bauliche Veränderung bedarf eine förmliche Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung.

Bauliche Veränderungen (WEG) im Überblick: Dauerhafte Umgestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums

  • Baumaßnahmen bei Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Ist dauerhaft
  • Wird nachträglich durchgeführt
  • Führt zur Umgestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Geht über ordnungsgemäße Instandhaltung oder modernisierende Instandsetzung hinaus
  • Benötigt förmliche Beschlussfassung in der Eigentümerverammlung

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