Ausfallrücklage (WEG) bei Zahlungsunfähigkeit

Ausfallrücklage (WEG) – Die Ausfallrücklage tritt bei Zahlungsunfähigkeit eines Wohnungseigentümers in Kraft, wenn die Gefahr besteht, dass dieser seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Um nicht die gesamte Gemeinschaft durch die Zahlungsunfähigkeit zu gefährden, kann diese Ausfallrücklage festgelegt werden, aus der dann notwendige Zahlungen geleistet werden. In dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist festgelegt, dass jedes Wohnungseigentümer dazu verpflichtet ist, sich an den Lasten und Kosten der Wohngemeinschaft zu beteiligen.

Ausfallrücklage (WEG) im Überblick: Sonderumlage bei Zahlungsunfähigkeit von Wohnungseigentümern

  • Ist eine Absicherung für den Fall der Zahlungsunfähigkeit eines Wohnungseigentümers
  • Zum Schutz vor der Gefährdung der gesamten Wohnungsgemeinschaft
  • Bei Zahlungsunfähigkeit werden die notwendigen Zahlungen daraus geleistet
  • Jeder Wohnungseigentümer hat die Pflicht sich an den Lasten und Kosten der Wohngemeinschaft zu beteiligen

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