Arglistige Täuschung (Kaufvertrag) des Verkäufers oder Maklers

Arglistige Täuschung (Kaufvertrag) – Die arglistige Täuschung ist eine vorsätzliche Manipulation des Kaufvertrags. Wenn dem Verkäufer oder Makler bestimmte Mängel des Objekts bekannt sind und er diese versucht zu verschweigen oder bestimmte Dinge über das Objekt behauptet, ist das Betrug. Die vorsätzliche Täuschung besteht dann, wenn der Verkäufer oder Makler dem Käufer Eigenschaften eines Objekts suggeriert oder vorenthält.

Arglistige Täuschung (Kaufvertrag) im Überblick: Vorsätzliche Umgehung der Aufklärungspflicht

  • Vorsätzliche Manipulation des Kaufvertrags
  • Verkäufer/Makler ist zur Aufklärung über Umstände des Objekts verpflichtet
  • Eigenschaften eines Objekts werden vorsätzlich verschwiegen oder behauptet

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