Alleineigentum an einem Grundstück

Alleineigentum – Das Alleineigentum ist das Recht des Besitzers eines bestimmten Gegenstandes oder Grundstücks alleine über diese Sache zu bestimmen. Bei Immobilien richtet sich das Eigentum danach, welcher Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Dem Alleineigentümer einer Immobilie stehen die Grenzen offen mit dieser zu machen was er möchte, solange ihm nicht das Gesetz oder die Nachbarn entgegenstehen.

Alleineigentum im Überblick: Ein fast grenzenloses Recht

  • Eigentümer ist alleiniger Herr über einen Gegenstand oder ein Grundstück
  • Bei Immobilien ist der Eigentümer der, der im Grundbuch eingetragen ist
  • Eigentümer kann Immobilie besitzen, benutzen oder auch zerstören ohne Konsequenzen zu ziehen
  • Konsequenzen werden erst gezogen sobald das Gesetz oder Dritte dem Recht entgegenstehen

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Besitzübergang beim Kaufvertrag an den Käufer

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