Beispiel (aus https://www.gold-immobilien.net/immobilien-lexikon.html) sieht so aus:

Alarmanlage – wird in der Regel in höherwertigen Privat- sowie häufig in Gewerbeimmobilien eingesetzt. Es gibt unterschiedliche Alarmsysteme, wie akustischer Alarm, automatische Benachrichtigung der Polizei, Bildaufzeichnung oder Alarm in Verbindung mit dem automatischen Schließen von Zugängen. In größeren Gewerbeimmobilien kann die Alarmanlage Bestandteil eines umfassenden Sicherheitssystems mit Videoüberwachung und komplexen technischen Zugangssystemen wie Iris- oder Fingerabdruckerkennung sein.

Wird zu:

Alarmanlage – Beispiel

Alarmanlage – Systeme zur Sicherung des eigenen Grundstücks, werden meist in hochwertigen Privat- aber auch in Geschäfts- und Gewerbeimmobilien verwendet. Die Systeme der einzelnen Alarmanlagen sind dabei sehr unterschiedlich. Zum Teil stehen sie in direkter Verbindung zur Polizei und senden eine sofortige, automatische Nachricht im Einbruchsfall. Alle Alarmanlagen senden in der Regel ein akustisches Signal, auch um die Täter sofort abzuschrecken. Moderne Technik wie etwa Bildaufzeichung oder das automatische Verriegeln von Türen und Fenstern gehören auch immer häufiger zur Grundaustattung einer Alarmanlage.

In größeren Geschäftskomplexen und Gew

erbeimmobilien wird auch auf modernste Technik gesetzt, so wie etwa Fingerabdruckerkennung und Iris-Scanner.

Alarmanalge im Überblick

  • Sicherung von Grundstücken, Eigentumswohnungen und Häusern vor Einbruch und Diebstahl
  • Meist in hochwertigen Privat- und Gewerbeimmobilien
  • Akustischer Alarm zur Abschreckung
  • Moderne Systeme haben direkte Verbindung zur Polizei sowie Benachrichtigungsfunktion und BIldaufzeichnung
  • Teurere Systeme unterstützen zudem durch Iris-Scanner und Fingerabdruckerkennung

Teilungserklärung

Teilungserklärung – Eine Teilungserklärung ist vom WEG Wohnungseigentümergesetz (§8) geregelt. Sie ist relevant wenn es um den Kauf einer neuen Eigentumswohnung geht. Bei dieser Teilung muss der Eigentümer sein Einverständnis dazu erteilen, dass sein Eigentum in Teile aufgespalten wird, somit werden diese an den neuen Eigentümer verkauft.

Übersicht

  • Geregelt durch WEG Wohnungseigentümergesetz (§8)
  • Relevenat bei Kauf von Eigentumswohnung
  • Eigentum wird in Teile aufgeteilt und an Eigentümer verkauft

Terrasse

Terrasse – Eine Sichtgeschützte Terrasse im Erdgeschoss erhöht den Immobilienwert gewaltig, besonders wenn sie dazu noch ruhig gelegen ist. Bei einem Mehrparteienhaus ist es wichtig die Nutzungsregeln einer Terrasse klar zudefinieren, sofern dies nicht schon Vertraglich gelegen ist.

Übersicht zu Terrasse

  • Terrasse erhöht Wert der Immobilie
  • Weitere Werterhöhung durch Sichtschutz und ruhige Lage
  • Bei Mehrparteienhaus sollte Nutzung Vertraglich definiert werden

Tiefgarage

Tiefgarage – Eine Tiefgarage ist besonders in großen Gebäudekomplexen oder Gewerbeimmobilien auffindbar. Der Vorteil von Tiefgaragen ist der besondere Schutz gegen Diebstahl oder auch Witterungseinflüssen. Wichtig ist aber zu beachten, dass besonders bei alten Komplexen die Maße der Tiefgaragen nicht immer mit den, der neuen Autos, übereinstimmen. Da die Autos heutzutage deutlich breiter sind, könnte es sein, dass man bei alten Tiefgaragen nicht ohne Probleme hineinfahren kann.

Übersicht von Tiefgarage

  • Bei Gebäudekomplexen
  • Bei Gewerbeimmobilien
  • Witterungsschutz
  • Diebstahlschutz
  • Alte Tiefgaragen zu schmal für neue Autos

Tilgung

Tilgung – Die Rückzahlung eines Darlehens bei einem Immobilienkauf erfolgt nicht in einer Rate, sondern in Bruchteilen. Diese Bruchteile fallen vierteljährlich oder monatlich an und werden als Tilgung bezeichnet. Zu dem Betrag der Tilgung muss dann noch den Betrag für die Zahlung der Darlehenszinsen hinzurechnen. Der Betrag wird, zusammen mit den Zinsen, als Darlehens- oder Rückzahlungsrate bezeichnet.

Übersicht zur Tilgung

  • Darlehens Rückzahlung erfolg in Bruchteilen
  • Bruchteile werden als Tilgung bezeichnet
  • Tilgung den Betrag für die Zahlung der Darlehenszinsen hinzurechnen
  • Tilgungsbetrag und Zinsen zusammen sind die Darlehens- oder Rückzahlungsrate

Treppenhaus

Treppenhaus – Ein Treppenhaus gehört in den meisten Mehrparteienhäusern zur Gemeinschafts- bzw. Nutzfläche. Die Frage der Treppenreinigung, oder welche persönlichen Gegenstände im Treppenhaus gelagert werden dürfen, sollte im Haus oder Vertraglich geregelt werden, damit man Nachbarschaftskonflikte vorbeugen kann.

Übersicht zum Treppenhaus

  • Treppenhaus ist Gemeinschafts- bzw. Nutzfläche in Mehrparteienhäusern
  • Treppenreinigung sollte Vertraglich oder Hausintern geregelt werden
  • Lagerung privater Gegenstände im Treppenhaus nur nach Hausinterner Absprache

Trockenbau

Trockenbau – Die Teile im inneren eines Gebäudes, welche nicht zu den tragenden Elementen einer Immobilie gehören und weder aus Beton gegossen, noch aus Stein gemauert werden, werden als Trockenbau bezeichnet. Beispielte für einen Trockenbau sind Decken, Böden oder Wände, die z.B. durch die Verlegung von Faser- oder Holzplatten geschaffen werden.

Übersicht zum Trockenbau

  • Gebäudeteile, die keine tragenden Elemente sind
  • Weder aus Beton gegossen oder aus Stein gemauert
  • z. B. Decken, Böden oder Wände aus Faser- oder Holzplatten

Teileigentum

Teileigentum – Das Teileigentum wird laut dem Wohnungseigentumsgesetz als Sondereigentum und nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes definiert. Teilungserklärung oder ein Teilvertrag ist eine Grundvoraussetzung für die Entstehung von Teileigentum. Der einzige Unterschied zwischen Teileigentum und Wohnungseigentum ist, dass Teileigentum nur gewerblich genutzt werden darf. Dort zu wohnen ist gesetzlich untersagt. Normiert sind Teileigentum und Wohnungseigentum zusammen, demnach unterscheiden sie sich formal also nicht.

Übersicht zum Teileigentum

  • Teileigentum ist ein nur gewerblich nutzbares Eigentum
  • Teilungserklärung oder Teilvertrag regelt das Teileigentum
  • Wohnen im Teileigentum ist ein Verstoß gegen das Gesetz
  • Formal unterscheiden sich Wohneigentum und Teileigentum nicht

Teilung von Grundstücken

Teilung von Grundstücken – Es gibt mehrere Möglichkeiten ein Grundstück zu teilen, zu einem ist das eine reale Teilung und zum anderen gibt es die ideelle Teilung. Laut Grundbuch §19 BauGB ist eine Teilung  eine gegenüber dem Grundbuch abgegebene Erklärung des Eigentümers, die besagt, dass ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und somit als eigenständiges Grundstück oder als ein Grundstück zusammen mit anderen Grundstück eingetragen werden soll.

Übersicht zur Teilung von Grundstücken

  • Mehrere Möglichkeiten ein Grundstück zu teilen
  • Real oder ideell
  • Regelung im Grundbuch §19 BauGB festgelegt
  • Erklärung des Eigentümers, dass Grundstück geteilt werden darf

Teilungsvermessung

Teilungsvermessung – Eine Teilungsvermessung ist geboten, sobald es um die Teilung eines Grundstücks geht. Hintergrund zu so einer Teilung ist oft, dass ein Grundstück nur zu einem gewissen Teil bebaut ist und somit genügend Platz für eine weitere Immobilie geboten ist. Somit entscheiden sich viele Eigentümer dafür das übrige Land zu verkaufen. Ein typischer Fall für diese Situation ist, dass eine Familie ein Haus auf einem Grundstück gebaut hat und sie sich dafür entscheiden, das restliche Grundstück dem Kind zu überlassen, damit es selber dort eine Immobilie errichten kann und diese dann verkauft oder im meisten Fall selber einzieht.

Übersicht

  • Teilungsvermessung bei Teilung eines Grundstücks
  • Meist bei großem Grundstück mit Platz für eine weitere Immobilie
  • Oft von Eltern an ihre Kinder vergeben
  • Immobilie wird für Eigennutzung oder Verkauf errichtet

Testament

Testament – Ein Testament regelt die Verteilung des Nachlasses. Dieses Dokument sollte angefertigt werden, wenn man den nicht möchte, dass der Nachlass entlang der gesetzlichen Erbfolge überlassen wird. Das erstellen eines Testaments ist eine Entscheidung, die gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Es gibt die Möglichkeit dies privat, also eigenhändig zu erstellen oder auch per Notar. Bei der eigenhändigen Testament Erstellung entstehen keine Kosten. Eine Sonderform des eigenhändigen Testaments ist das gemeinschaftliche Testament (Wird auch Ehegatten oder Berliner Testament genannt). Ehepartner bringen bei dieser Form des Testaments gemeinsam ihren letzten Willen zu Papier. Ein notarielles Testament ist wiederum mit Kosten verbunden, welche anhand des gesamt Wert des Nachlasses kalkuliert werden.

Übersicht des Testaments

  • Regelt Verteilung des Nachlasses
  • Anfertigung erforderlich, wenn Nachlass nicht laut gesetzlicher Erbfolge verteilt werden soll
  • Eigenhändiges und notarielles Testament
  • Gemeinschaftliches Testament
  • Ehepartner bringen letzten Willen zu Papier
  • Eigenhändiges Testament: Keine Kosten
  • Notarielles Testament: Kosten Anhand des gesamt Wertes vom Nachlass

Teilmarkt

Teilmarkt –

Übersicht zum Teilmarkt

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